Arbeiterkammer holte Nachzahlung für Ferialerin aus Bezirk Braunau
BEZIRK BRAUNAU. Sie hatte laut Arbeiterkammer zwar Vollzeit gearbeitet, war dennoch nur geringfügig gemeldet. Auch habe es keinen Arbeitsvertrag und keine fixe Lohnvereinbarung gegeben. Die junge Frau schmiss den Ferialjob vorzeitig hin und wandte sich an die Arbeiterkammer.

Auch die Tätigkeit auf einem Reiterhof, für die die 15-Jährige eingesetzt worden war, habe nicht dem entsprochen, was ausgemacht worden war. Die Arbeiterkammer konnte eine Nachzahlung erwirken, AK-Präsident Andreas Stangl ärgert sich trotzdem: „Es ist nicht in Ordnung, wenn mit Menschen, die in die Arbeitswelt eintreten, so respektlos umgegangen wird.“ Und weiter: „Junge Menschen, die ihre ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt machen, für einen Hungerlohn zu Hilfsdiensten heranzuziehen und sie nicht einmal korrekt anzumelden, ist respektlos und schamlos.“
Klare Vereinbarung treffen
In den nächsten Wochen werden wieder zahlreiche Ferialjobs und Pflichtpraktika gesucht und vergeben. Die AK rät allen jungen Menschen und deren Eltern, für dieses befristete Arbeitsverhältnis klare Vereinbarungen mit den Arbeitgebern zu treffen, gerade auch, was die Bezahlung betrifft. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen.
Unternehmen fordert Stangl auf, Schülern bei der Ferialarbeit mit Respekt zu begegnen und als zukünftige Fachkräfte zu sehen. Dazu gehört auch, dass sie entsprechend der kollektivvertraglich festgelegten Löhne und Gehälter bezahlt werden.


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