Trotz fixer Zusage: Wiedereinstellung für Lkw-Fahrer erstritten
BRAUNAU. Ein Lkw-Fahrer, der bereits seit über 30 Jahren bei einem Unternehmen im Bezirk Braunau tätig war, musste monatelang auf seine fix zugesagte Wiedereinstellung warten – obwohl alle Voraussetzungen erfüllt waren. Erst nach einer Intervention der Arbeiterkammer (AK) erhielt er seinen Arbeitsplatz zurück.

Der Mann war seit 1994 mit Unterbrechungen bei einer Firma im Bezirk Braunau beschäftigt, doch sein Arbeitsverhältnis wurde – wie schon öfter – meist in den Wintermonaten vorübergehend aufgelöst. Im vergangenen Jahr wurde das Arbeitsverhältnis neuerlich einvernehmlich aufgelöst, mit einer fixen Zusage einer Wiedereinstellung, wenn es die wirtschaftliche Lage und die Witterungsverhältnisse zulassen.
Wiedereinstieg gewollt
Im Frühjahr erklärte der Mann sich mehrfach arbeitsbereit, doch der Arbeitgeber vertröstete ihn immer wieder. Zum einen herrschte bereits teils frühlingshaftes, teils sommerliches Wetter. Zum anderen schien die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut zu sein, weil es inzwischen einen neuen Fahrer eingestellt hatte.
Unterstützung der AK
Hier kam die Arbeiterkammer ins Spiel. Die Interessensvertretung forderte die sofortige Wiedereinstellung binnen 14 Tagen, andernfalls wären Beendigungsansprüche und eine Abfertigung von zwölf Monatslöhnen (nach alter Rechtslage) fällig geworden. Nach dieser Intervention lenkte das Unternehmen ein, der Steuerberater meldete sich und bestätigte die Wiedereinstellung und der Lkw-Fahrer konnte zurück an seinen Arbeitsplatz.


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