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Aktuelle Weiterentwicklungen beim Hochwasserschutz im Eferdinger Becken

Erste Umsiedlungswillige haben Angebote unterschrieben! Nach der fristgerechten Erstellung der Schätzgutachten durch den Sachverständigen in der Region wurden die Schätzgutachten zur Kontrollschätzung an das Finanzministerium übermittelt. Das BMF hat eine ausführliche Prüfung durchgeführt und wollte zunächst – entgegen der bestehenden Grundsatzvereinbarung – eine Deckelung der Förderungen für Objekte über 500.000 Euro Zeitwert einziehen. Durch umfangreiche Verhandlungen des Landes OÖ konnte erreicht werden, diese Verschlechterung für die Objektbesitzer im Eferdinger Becken abzuwenden. Bis auf zwei Schätzungen wurden nunmehr alle Schätzgutachten vom BMF freigegeben, zwei Gutachten werden wegen der Schätzhöhe bzw. der Frage, ob hier nicht „Liebhaberei“ vorliegt, nochmals überprüft. Den Betroffenen des Eferdinger Beckens wurden die jeweiligen Absiedlungsangebote vorgelegt – Schritt für Schritt werden die Angebote unterzeichnet. Ablöseangebote werden beschleunigt ausgezahlt Einige Absiedlungswillige haben bereits unterschrieben, gestern wurden die entsprechenden Tranchen für die Auszahlung der Förderung von der Landesregierung genehmigt. Bereits nach Unterfertigung eines Fördervertrages mit dem Land OÖ und der Eintragung einer Dienstbarkeit der Nichtverbauung zu Gunsten des Landes OÖ (Bauverzicht) im Grundbuch auf sämtlichen Grundstücken der betreffenden Eigentümer im Umsiedlungsgebiet kann eine erste Rate von Förderungsmitteln ausbezahlt werden. Der Prozentsatz, der als erste Rate ausbezahlt werden kann, beläuft sich auf 80 Prozent. Die restlichen 20 Prozent der Förderung für Objekte sowie für Abriss, Entsorgung und Rekultivierung werden nach Beibringung entsprechender Nachweise gewährt. Für die ersten Betroffenen wurde daher bereits eine Auszahlung von 710.000 Euro im Jahr 2015 bewilligt. Insgesamt sollen 2015 bis zu 10 Millionen Euro als korrespondierende Mittel der Oö. Landesregierung zu Bundesmitteln zur Umsetzung des Moduls 1 (Schutzzone Überflutungsgebiet) zur Verfügung stehen. Bis Projektende 2020 sind es über 23 Millionen Euro an Landesmitteln (Anteil 30 Prozent) für Umsiedlungen, gesamt inkl. der Mittel für das 2. Modul 75 Millionwn Euro. Die Umsiedelung muss jedoch bis 2020 abgeschlossen sein. Verlängerung der Entscheidungsfrist für Absiedler wurde diskutiert Innerhalb des eingerichteten Beirats zur Begleitung des Projekts im Eferdinger Becken wurde auch eine Fristverlängerung zur Entscheidung über eine Umsiedelung für die Betroffenen diskutiert. Auch wenn in den Bereichen für das freiwillige Umsiedeln keine anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gefördert werden, sollte doch die Entscheidungsfrist im Gleichklang mit der Fertigstellung des generellen Projekts erfolgen. Da sich diese Fertigstellung von Ende 2015 auf Mitte 2016 verschoben hat, wurde vom Beirat ausführlich eine Verlängerung dieser Frist diskutiert. Allerdings kann damit eine Verkürzung der möglichen Umsetzungsfrist für einzelne Umsiedlungswillige verbunden sein, da der Endzeitpunkt 2020 auf Grund des Art. 15a-Vertrages mit dem Bund nicht verlängert werden kann. Klar ist jedenfalls, dass die Kriterien für das freiwillige Umsiedeln fixiert sind. Vergabe der Planungsarbeiten zum generellen Projekt im zweiten Anlauf Die gesetzlich vorgesehene Bekanntmachung der (neuerlichen) Zuschlagsentscheidung erfolgte am 9. Februar auf Grundlage des Ergebnisses aus der extern beauftragten vertieften Angebotsprüfung. Neuer Newsletter für die betroffene Bevölkerung im Eferdinger Becken Zusätzlich zu den regelmäßigen Informationsveranstaltungen vor Ort, Informationsschreiben durch die Fachabteilung und persönlichen Gesprächen wird dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen und ab sofort einmal im Monat zu Monatsbeginn ein Newsletter mit den aktuellsten Entwicklungen an die Betroffenen verschickt. Interessierte können sich unter ogw-sw.post@ooe.gv.at für den Bezug des Newsletters anmelden. Auch auf der Website des Landes OÖ soll dieser zugänglich sein. Neue Hochwasser-Plattform auf Landeswebsite ist online Informationen rund um das Hochwasser sind enorm wichtig für Betroffene. Wie verhalte ich mich im Hochwasserfall richtig? Was tun, wenn der Brunnen auf Grund eines Hochwasserereignisses verschmutzt ist? Wie kann der Katastrophenfonds helfen? Der Weg zu gewünschten Informationen soll durch die Neugestaltung der Hochwasser-Plattform der Landwebsite möglichst einfach sein. Die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft hat daher seit Jahresende 2014 verschiedenste Schwerpunkte zum Thema Hochwasser auf einer einzigen Internetseite auf der Website des Landes zusammengefasst. Betroffenen von Hochwasserereignissen stehen hier rasch und unkompliziert ausführliche Informationen mehrerer Fachabteilungen des Landes inkl. aktueller Daten des Hydrografischen Dienstes übersichtlich zu Verfügung. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/hochwasser%20 Zusätzlich informiert diese Seite über den baulichen und vorbeugenden Hochwasserschutz in Oberösterreich. Bauprogramme, Details zum Hochwasser-Risikomanagement, Analysen zum Hochwasser 2013 und über vieles mehr. Die Hochwasser-Seite ist auf der Landeshomepage im Themenbereich „Wasser“ zu finden. Vor nahenden Hochwasserereignissen und im regionalen Hochwasserfall wird diese Seite zur besseren und rascheren Auffindbarkeit gleich auf der Startseite der Landeswebsite platziert. Vorziehen der Lamellenprognose Aufgrund der Notwendigkeit für den Katastrophenschutz wurde in der Priorisierung der Studien außerdem die Lamellenprognose für das Eferdinger Becken vorgezogen, mit deren Hilfe eine Umlegung der Hochwasserpegel an der Donau auf die zu erwartende Überflutungsfläche möglich wird. Damit bekommt der Katastrophenschutz ein optimales Werkzeug in die Hand. Die Lamellenprognose für das Eferdinger Becken liegt schon vor, im Rahmen einer Informationsveranstaltung, zu der jeweils der Bürgermeister und ein Vertreter der Feuerwehr in den nächsten Tagen von der Landeswarnzentrale eingeladen werden, wird die Handhabung erläutert. Zusammenfassender Bericht zu einigen Fragen zum Hochwasser 2013 liegt nun auch in schriftlicher Form vor Einige Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2013 ergeben haben, wurden durch eine externe Firma überprüft und großteils mündlich in den diversen Hochwasserschutzinformationsveranstaltungenerläutert. Nunmehr liegt eine schriftliche Zusammenfassung vor: Wesentlich ist die Aussage des Gutachters, wonach die Änderung der Wehrbetriebsordnung in Asten eine leichte Erhöhung der Abflüsse ins Vorland mit sich brachte, wobei eine detaillierte Betrachtung der Effekte zu einer Verringerung des Einflusses im Eferdinger Becken geführt hat. Der Einfluss bei den Pegeln Wilhering und Ottensheim lag im Bereich des Hochwasserscheitels bei etwa 1,5 cm, der maximale Einfluss etwa bei 3 cm. Auch wenn es sich dabei nur um rein rechnerische Werte handelt, so muss dies doch von Minister Rupprechter im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der Wehrbetriebsordnungen überprüft werden. Landesrat Michael Strugl: Widmung von Schutzzonen bereits in fünf von acht Gemeinden rechtskräftig In den Gemeinden Alkoven, Goldwörth, Hartkirchen, Pupping, und Walding sind die für verbindliche Förderangebote erforderlichen Schutzzonenwidmungen bereits rechtskräftig. In den drei ebenfalls von Flächen für die freiwillige Absiedlung betroffenen Gemeinden Wilhering, Feldkirchen an der Donau und Ottensheim wurden entsprechende Widmungsverfahren eingeleitet und werden voraussichtlich im März der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Das erste Bauland-Sondergebiet für Umsiedler in der Zielgeraden: Aktueller Stand zu den Ersatzgründen Ein Sondergebiet des Baulandes für Hochwasseraussiedler in der Ortschaft Mursberg in der Gemeinde Walding ist bereits rechtskräftig gewidmet. Erste Grundstücke davon sind bereits vergeben. Von den betroffenen Gemeinden wurden vereinzelt noch weitere Grundstücke zur Vorprüfung vorgelegt, konkrete Widmungsverfahren für weitere Standorte wurden bislang noch keine eingeleitet. Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer betont, dass der Schutz der Bürger/innen bei allen Projekten und Maßnahmen an erster Stelle steht. „Die erfolgreichen Verhandlungen bezüglich der Absiedelungsangebote gegenüber dem Ministerium und das konsequente Vorantreiben der Angebotslegung und Auszahlung der entsprechenden Ablösesummen sind erfreulich. Gleichzeitig fühlen sich viele Bürger/innen im Eferdinger Becken noch nicht ausreichend informiert und bemängeln die bisherige Projektkommunikation. Diesen Befürchtungen muss man offen, transparent und lösungsorientiert begegnen. Es wird daher notwendig sein, die betroffenen Gemeinden und natürlich auch die Bürger/innen noch enger in den Projektprozess einzubinden“. NAbg. Mag. Roman Haider NAbg. Mag. Haider informiert, dass er von mehreren Absiedelungswilligen kontaktiert wurde, die noch immer auf die Freigabe ihrer Schätzgutachten durch das Finanzministerium warten würden. Haider weist darauf hin, dass manche dieser Personen im Vertrauen auf den ursprünglichen Zeitplan teilweise schon Ersatzgründe gekauft und auch schon erste Baumaßnahmen durchgeführt - und zu bezahlen - hätten und nun quasi „in der Luft hängen“ würden. „Die Banken verlangen Sicherheiten, aber die Absiedler können derzeit weder vom Land OÖ noch vom Ministerium etwas Schriftliches vorweisen“, umreißt Haider die Problematik. Hier drängt Haider auf rasche Abwicklung der - durchaus notwendigen, aber schon viel zu lange dauernden – Prüfung durch die Beamten des Finanzministeriums. „Diese Verzögerung kostet die Menschen Geld und ist daher mehr als ärgerlich. Es darf nicht sein, dass Wien auf der Bremse steht, während wir in Oberösterreich Vollgas geben“, so Haider abschließend.


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