Arbeiterkammer Eferding zieht Bilanz: mehr als 800.000 Euro erkämpft
EFERDING. 5.052 AK-Mitglieder wandten sich im Vorjahr mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer (AK) Eferding. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich bestens bewährt: Dem Großteil der 3.782 Anrufer wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind 1.229 Arbeitnehmer in die Bezirksstelle Eferding gekommen. Zusätzlich haben die Bildungsexperten in der Bezirksstelle Eferding 42 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt und gaben Rat und Hilfe zu Aus- und Weiterbildung. Ein interessanter Aspekt ist, dass von den persönlichen Beratungen etwas mehr als tausend auf österreichische Staatsbürger entfielen, der Rest teilte sich auf 23 Nationalitäten auf.

Die AK Eferding hat derzeit 14.238 Mitglieder in 3.441 Betrieben. Der Großteil der Ratsuchenden wohnt im Bezirk. Andere Ratsuchende, deren Arbeitgeber im Bezirk angesiedelt ist, kamen etwa auch aus den Bezirken Urfahr-Umgebung, Grieskirchen, Linz-Land oder Linz-Stadt.
Mehr als 800.000 Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und hilft auch das nicht, muss sie vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmernn zu ihrem Recht zu verhelfen. Rund 77 Prozent der Rechtsfälle im Bezirk betrafen Firmen ohne Betriebsrat. In Summe hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 810.893,78 Euro erkämpft.
In 63 Fällen der außergerichtlichen Rechtshilfe wurden im Vorjahr 160.892,96 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Durch 32 Rechtsvertretungen vor dem Arbeitsgericht wurden 251.837,63 Euro erkämpft. Von den Fällen der Rechtshilfe und Rechtsvertretung entfielen 26 Prozent auf Angestellte und 74 Prozent auf Arbeiter.
Am meisten beschäftigt waren die Arbeitsrechtsexperten mit Problemen rund ums Entgelt, also bei Lohn, Gehalt oder Überstundenauszahlungen (141 Anfragen), gefolgt von Fragen zum Arbeitsvertrag (124 Anfragen). Viele Beratungen wurden auch zur Arbeitnehmer- und zur Arbeitgeberkündigung, zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und zum Mutterschutz beziehungsweise zur Karenz und Elternteilzeit abgehalten.
Die erstrittenen Beträge fielen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Der kleinste machte 50 Euro aus und wurde für eine Regalbetreuerin eines Baumarkts erstritten. Ihr Arbeitgeber hatte ihr Reisekosten für Einsätze in einer anderen Filiale nicht ersetzt. Der höchste Betrag wurde nach Klage für einen Tischler erkämpft. Er war mehr als 30 Jahre lang in seinem Betrieb beschäftigt und erhielt monatelang keinen Lohn. Am Ende erhielt der Mann 32.459 Euro Nachzahlung, insbesondere Lohn und Abfertigung.
Auch in Sozialrechtsfragen war die AK Eferding im Vorjahr wieder eine starke Partnerin. 19 Fälle konnten abgeschlossen werden. Die Expertenen erkämpften für die Betroffenen 364.863,19 Euro. Es ging vor allem um Pensionsansprüche und um Pflegegeld. Die AK berät hier verstärkt Betroffene, die unsicher sind, ob sie beim Pflegegeld richtig eingestuft sind.
Wenn die Firma pleite geht
Die Arbeiterkammer wird auch aktiv, wenn ein Betrieb in Konkurs geht. Die AK-Expertenen sind dann meist in Betriebsversammlungen vor Ort und beraten beziehungsweise begleiten die betroffenen Beschäftigten bei der Sicherung ihrer noch ausstehenden Löhne, Gehälter und Beendigungsansprüche. Die AK Eferding erkämpfte im Vorjahr insgesamt 33.300 Euro für 14 Arbeitnehmer, die von Firmenpleiten betroffen waren.
Registrierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen
Im Vorjahr führte die Arbeiterkammer als zuständige Behörde die Registrierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen durch. Diese ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste seit 1. Juli 2018 verpflichtend. Im Bezirk Eferding konnte die AK insgesamt 411 Personen registrieren. 320 davon konnten dies gleich an ihrem Arbeitsplatz erledigen, weil die Mitarbeiter der AK direkt vor Ort Registrierungsbüros einrichteten. Der Rest kam in die Bezirksstelle, um sich ins Gesundheitsberuferegister aufnehmen zu lassen. Oberösterreichweit wurden bis Jahresende rund 26.000 Beschäftigte von der AK bei der Registrierung betreut.
Typische Fälle aus der Sozial- und Arbeitsrechtsberatung
- AK erstritt 12.940 Euro für einen technischen Angestellten nach ungerechtfertigter Entlassung
Etwas mehr als ein Jahr dauerte das Arbeitsverhältnis eines technischen Angestellten aus dem Bezirk Eferding bei einem metallverarbeitenden Betrieb mit Sitz in Wels-Land. Einige Wochen vor seinem Urlaub suchte der Angestellte bei seinem Vorgesetzten um eine Lohnerhöhung an. Der Arbeitgeber reagierte nicht. Kurz vor dem Urlaub sprach der Angestellte erneut mit dem Arbeitgeber, doch dieser wollte keiner Lohnerhöhung zustimmen. Es entbrannte ein Streit zwischen dem Chef und dem Arbeitnehmer – der nach der Rückkehr aus dem Urlaub von der Firma ein Entlassungsschreiben erhielt.
Der Angestellte wandte sich an die AK und die stellte fest: Es gibt keinen Grund, der die Entlassung rechtfertigen würde! Also forderte die AK die Firma schriftlich auf, offenes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung sowie Kündigungsentschädigung ordnungsgemäß zu bezahlen. Doch die Firma beharrte auf der Entlassung und rechtfertigte diese mit haltlosen Vorwürfen. Die AK reichte Klage ein – mit dem Ergebnis, dass sich die Firma und der Angestellte in einem Vergleich einigten. Die Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt und der Mann erhielt 12.940 Euro an offenen Zahlungen.
- Monatliches Pflegegeld von 157,30 Euro für 48-Jährige erkämpft
Eine 48-jährige Frau aus dem Bezirk Eferding wandte sich an die AK, nachdem ihr Antrag auf Pflegegeld von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt worden war. Die Frau leidet an einer chronischen entzündlichen Gelenkserkrankung und erlitt wenige Monate vor Antragstellung einen Bandscheibenvorfall. Sie berichtete, dass sie Hilfe brauche, etwa beim An- und Auskleiden, bei der täglichen Körperpflege, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, beim Einkaufen sowie bei der Reinigung der Wohnung.
Die AK klagte gegen den negativen Bescheid der PVA. Ein neues Gutachten bescheinigte einen monatlichen Pflegebedarf von etwas mehr als 80 Stunden. Damit steht der Frau nun Pflegegeld der Stufe 1 zu: 157,30 Euro monatlich.


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