BEZIRK FREISTADT. Sommerzeit ist Ferialjobzeit! Zahlreiche Ferialpraktikanten werden diesen Sommer wieder die Möglichkeit nutzen, um sich ihr eigenes Geld in den Ferien zu verdienen. Leider kommt es dabei immer wieder zu Arbeitsunfällen, mit teilweise schweren Verletzungen. Die Ursachen sind Unerfahrenheit, kurze Einschulun gszeiten, Unachtsamkeit oder übermotiviertes Arbeiten . Die Präventionsexperten der AUVA haben Sicherheitstipps für Ferienjobber, deren Eltern sowie Arbeitgeber zusammengefasst.
Ein Ferienjob ist der erste Schritt in die Arbeitswelt und bietet Jugendlichen die Gelegenheit, ins Berufsleben zu schnuppern. Auf Grund mangelnder Erfahrung ist die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmung en bei Ferial jobbern besonders wichtig; für viele Arbeiten dürfen die Jugendlichen laut Gesetz gar nicht herangezogen werden.
Auf das Alter achten
Bei der Einstellung von Ferialpraktikanten sollten Arbeitgeber auf jeden Fall das Alter beachten. Je nach Alter dürfen diese nämlich gar nicht, nur eingeschränkt, oder uneingeschränkt beschäftigt werden.
- Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (oder bis zur Beendigung der Schulpflicht) gelten gesetzlich als Kinder. Kinderarbeit ist abgesehen von ein paar Ausnahmen (z.B. Musikaufführungen) generell verboten.
- Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten gesetzlich als Jugendliche. Diese dürfen eingeschränkt arbeiten. Zu berücksichtigende Beschäftigungsverbote für Jugendliche findet man im Kinder- und Jugendlichen -Beschäftigungsgesetz (KJBG) sowie in der dazugehörigen Verordnung (KJBG -VO).
- Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres (z. B. Studierende) dürfen Ferialjobber nach Erfüllung der arbeitnehmerschutzrelevanten Grundlagen für alle Tätigkeiten herangezogen werden.
Ferialpraktikanten dürfen nicht alle Arbeiten verrichten
Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im Sommer jobben, gelten besondere Schutzvorschriften! Sie dürfen zum Beispiel weder auf Gerüsten noch mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten und – aufgrund mangelnder einschlägiger Ausbildung – auch nicht dieselben Tätigkeiten durchführen wie etwa gleichaltrige Lehrlinge. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist daher ein entsprechend hoher sicherheitstechnischer Maßstab anzusetzen und im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) zu überprüfen, ob Ferialpraktikanten für bestimmte Tätigkeiten überhaupt herangezogen werden dürfen.
In der Praxis dürfen jugendliche Ferialpraktikanten unter anderem nicht arbeiten:
- auf Stehleitern über drei Meter Höhe
- auf Anlegeleitern über fünf Meter Höhe
- auf Bau- und Montagestellen, an denen Absturzgefahr besteht (> 2m)
- mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln (z. B. Rasenmähertraktor)
- an Verkaufsstellen vor Geschäften im Freien
- auf Dächern ohne technische Absturzsicherung z.B. zum Reinigen, Warten.
Intensiv einschulen!
Als Arbeitgeber sollten Sie bei der Einschulung von Ferialpraktikanten auf eine besonders ausführliche Unterweisung achten, d. h. den Fokus auf eine detaillierte und leicht verständliche Beschreibung der Arbeitsabläufe legen und über mögliche Sicherheitsge fahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz informieren. Eine Aufsichtsperson, die notfalls jederzeit eingreifen kann, um Gefahrensituationen und Unfälle zu verhindern, muss immer in Sichtweite sein.
Tipps für Eltern und Jugendliche : Worauf ist bei der Wahl des sicheren Ferialjobs zu achten?
Damit der Ferienjob kein Flop und vor allem zu keiner Gefahr wird, sollten Eltern und Kinder gemeinsam den richtigen und sicheren Ferialjob auswählen.
- Informieren Sie sich über die Aufgaben und Tätigkeiten, die der Ferialjob beinhaltet. Sprechen Sie in der Familie über den Ferialjob – kommt Ihnen oder Ihrem Kind etwas gefährlich vor, gibt es Arbeiten, die dem Kind Angst machen ?
- Geben Sie Ihrem Kind die Botschaft mit, dass es in gewissen Situationen legitim ist, Bedenken zu äußern. Ein umsichtiger Vorgesetzter wird verstehen, wenn man sich bestimmte Dinge mangels Erfahrung nicht zutraut.
- Achten Sie auf eine korrekte Versicherung: Schon bevor man die Ferialarbeit aufnimmt, muss der Arbeitgeber eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse bzw. der Unfallversicherung machen. Das ist sehr wichtig, um bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert zu sein.
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