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BEZIRK FREISTADT. Viele geplante Veranstaltungen im Bezirk Freistadt müssen wegen des Corona-Virus abgesagt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt hat heute Vormittag eine entsprechende Veranstaltungs-Verbotsordnung nach dem Epidemiegesetz herausgegeben. 

Das Theater in Kefermarkt wird verschoben. Foto: Loucaz Steinherr
Das Theater in Kefermarkt wird verschoben. Foto: Loucaz Steinherr

Nach dieser Verordnung sind Veranstaltungen, bei denen sich in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen aufhalten und Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien, bei denen sich mehr als 500 Personen aufhalten, untersagt. Die Verordnung gilt vorerst bis 3. April 2020, 12 Uhr. 

Von dieser Verordnung betroffen ist auch ein Großteil der Veranstaltungen im Bezirk Freistadt, Tips berichtete bereits gestern (siehe hier).

Krisensitzung bei der Fraustadt Freistadt

Die Fraustadt Freistadt, die im Frauenmonat März eine Menge toller Veranstaltungen organisiert, hält morgen, Donnerstag, eine Krisensitzung ab. Es wird besprochen, ob und welche Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Nähere Infos im Laufe des morgigen Tages. 

Alle Theateraufführungen in den Gemeinden abgesagt bzw. verschoben

Die Theateraufführungen in den Gemeinden, denen monatelange Vorbereitungsarbeiten und Proben vorangegangen sind, müssen abgesagt bzw. verschoben werden. Abgesagt sind die Theater in Kaltenberg (“Im Pfarrhof is da Teifi los“) und in Tragwein (“Hinter`m Stadl“ ). Verschoben werden die Theateraufführungen in Kefermarkt (“Frau Müller muss weg!“) und in Sandl (“Polnische Wirtschaft“), Termine dafür gibt es aber noch nicht. 

Das Theater Hagenberg würde am 27. März Premiere mit dem Stück „Drei Männer im Schnee“ feiern. Heute Abend findet eine Sitzung statt, bei der besprochen wird, ob die Veranstaltung verschoben oder abgesagt wird. Weitere Infos folgen. 

Lebensquell Bad Zell: Veranstaltungen verschoben

Das irische Konzert mit Medley am 13. März im Lebensquell Bad Zell wird verschoben. Auch das Konzert mit den Dream Catchers am 28. März und das Klassische Konzert am 5. April werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Sobald es Infos zu den neuen Terminen gibt, werden diese bekannt gegeben.

Veranstaltungen im Gasthaus Pammer

Das Musikkabarett mit „Mnozil Brass“ am 14. März im Gasthaus Pammer wird verschoben. Die Veranstaltung wird am 26. September, um 20 Uhr, stattfinden. Die Karten behalten ihre Gültigkeit. Der Musikantenstammtisch am Samstag, 21. März, um 14 Uhr wird wie geplant stattfinden, da hier die 100-Personen-Grenze nicht überschritten wird. Der Eintritt ist frei. „Wir haben an den Wochenenden Normalbetrieb“, sagt Gastwirt Hermann Pammer. „Großveranstaltungen mussten wir leider verschieben.“

Kindersachenflohmärkte finden nicht statt 

Die Kindersachenflohmärkte in Windhaag (22. März) und Waldburg (29. März) wurden auch abgesagt. 

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft im Wortlaut

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, mit der im Bezirk Freistadt die Durchführung von Veranstaltungen untersagt wird (Veranstaltungsverbots-Verordnung 2020) Gemäß §§ 15, 18 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018 wird wegen des Auftretens der anzeigepflichtigen Krankheit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“) folgendes verordnet:

§ 1 Verbote

(1)  Innerhalb des Bezirks Freistadt wird die Durchführung von Veranstaltungen, welche ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, bei denen

a) mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder

b) mehr als 100 Personen (innerhalb geschlossener Räume) zusammenkommen, untersagt.

(2) Abs. 1 gilt für alle Veranstaltungen iSd Epidemiegesetzes 1950, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten

§ 2 Ausnahmen

Ausgenommen von dem unter § 1 genannten Verboten sind jedenfalls Zusammenkünfte von allgemeinen Vertretungskörpern, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Exekutive, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, im Zusammenhang mit der Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufszentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, etc.), nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die reguläre Arbeitstätigkeit in Unternehmen und der öffentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.

§ 3 Befugnisse

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, erforderlichenfalls unter Anwendung von Zwangsmitteln Veranstaltungen zu schließen und Personen, welche an diesen teilzunehmen beabsichtigen, aus dem Veranstaltungsbereich wegzuweisen.

§ 4 Strafbestimmungen

Übertretungen nach dieser Verordnung werden gemäß § 40 lit b und c Epidemiegesetz mit Geldstrafe bis zu 1.450 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen betraft.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, an den Amtstafeln aller Gemeinden des Bezirks durch Anschlag und auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft kundgemacht.

(2) Sie tritt am 11. März 2020 um 08.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 3. April 2020, 12.00 Uhr, außer Kraft.


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