Ausreisekontrollen aus dem Bezirk Freistadt ab Freitag Mitternacht
BEZIRK FREISTADT. Es hatte sich in den vergangenen Tagen bereits abgezeichnet: Aufgrund der hohen Covid 19-Infektionszahlen und der 7-Tages-Inzidenz werden nun tatsächlich Ausreisekontrollen aus dem Bezirk wirksam. Die Verordnung tritt mit Freitag, 0 Uhr, in Kraft.
Für den Bezirk Freistadt tritt ab Freitag, 29.10. 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Der Bezirk Freistadt liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 503,8 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Für alle Personen, die den Bezirk Freistadt verlassen wollen, gilt daher – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk – eine Ausreise-Testpflicht.
Kontrollen, bis Inzidenz auf unter 400 sinkt
Diese Maßnahme ist so lange beizubehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 400 sinkt. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, kann die Ausreise-Testpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden. In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer werden nun die Ausreisetestpflichten umgesetzt, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.
Was gilt als Nachweis?
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet. Alle Testmöglichkeiten finden sich auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm
Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer COVID-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in der Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster. Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.
Für wen gilt die Verordnung nicht?
Die Oö. Hochinzidenzverordnungen des Bezirks Freistadt definiert außerdem, so wie auch im Bezirk Braunau, Ausnahmen von den Ausreisekontrollen, worunter beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz fallen.
Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:
· für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
· zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
· zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
· Für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
· Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports
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28.10.2021 19:20
Interessante Zahlen
Welcher korrupte Politiker sich wohl diese Zahlen hat einfallen lassen, 60% Grenze, unter 500 Grenze, usw