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Raser-Autos werden ab 1. März beschlagnahmt

Mag. Michaela Maurer, 19.02.2024 13:16

BEZIRK FREISTADT. Ab März werden bei extremer Geschwindigkeitsübertretung Autos und Motorräder von der Behörde beschlagnahmt. In weiterer Folge können diese auch versteigert werden.

Bezirkshauptfrau Andrea Wildberger, Chefinspektor Harald Zillhammer, Bezirkspolizeikommandant Franz Schmalzer und Bernhard Klein (Bezirkshauptmannschaft) (Foto: Tips)

Was in der Schweiz bereits gelebte Praxis ist, soll nun ab 1. März auch in Österreich passieren: „Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb um mehr als 90 km/h überschritten, wird das Fahrzeug von der Polizei abgenommen“ , sagt Sicherheits- und Verkehrsreferent Bernhard Klein von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt. „Danach wird die Bezirkshauptmannschaft verständigt, welche ein Abschleppunternehmen beauftragt, das Kraftfahrzeug abzuholen. Die Polizisten bleiben solange vor Ort“, erklärt Chefinspektor Harald Zillhammer.

„Kein Ermessensspielraum“

Ist der Lenker der Eigentümer des Fahrzeuges, kann es als verfallen erklärt und versteigert werden. 70 Prozent der Einnahmen gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die Gebietskörperschaft. „Mit der Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Vor allem unbelehrbare Raser und Straßenrennen stehen hier im Fokus“, sagt Bezirkspolizeikommandant Franz Schmalzer. „Wird ein Fahrzeug versteigert, kann das bei manchen Familien zu Dramen führen. Es gibt keine Härtefallklausel, wir haben hier als Behörde keinen Ermessensspielraum“, sagt Bezirkshauptfrau Andrea Wildberger.

Lebenslanges Lenkverbot

Fahrzeuge werden schon ab einer Übertretung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes vorläufig beschlagnahmt. Hinzu kommen auch noch Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens einem Monat. Ist der Raser nicht der Besitzer des Fahrzeuges (Mietauto, Leasing, Firmenauto, von Familienmitgliedern oder Freunden ausgeborgt), wird geprüft, ob ein Recht auf Herausgabe des Fahrzeugs besteht und es muss gegebenenfalls wieder ausgehändigt werden. Für den Lenker gibt es aber ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.


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Karl N.
Karl N.
20.02.2024 18:51

abzocke

niemand lässt sich sein auto wegnehmen, das ist und bleibt eigentum. ich würde doch nie meinen autoschlüssel oder den typenschein hergeben. das ist unglaublich, was ist nur aus dem österreich geworden.

Antworten
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20.02.2024 17:29

Ab März

KÖNNTEN Autos beschlagnahmt werden. Bei unseren Beamten und der ex JUGO justizMISTerin , kann ich mir persönlich nicht vorstellen ,das diese Regelung im Jahr 2024 , tatsächlich auch umgesetzt wird.