Neues Hundehaltegesetz: Prüfungen und mehr Handhabe für Gemeinden
BEZIRK/OÖ. Seit Ende 2024 gilt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich. Tamara Binder und Barbara Kusche vom Tierheim Freistadt erklären die wichtigsten Neuerungen.
Seit 1. Dezember 2024 gilt das neue Hundehaltegesetz für Oberösterreich. Etliche schwere Hundeattacken hatten dazu geführt, das Gesetz für Halter von großen Hunden und speziellen Rassen zu ändern.
Zusammenspiel von Hund und Halter
Den Sachkunde-Kurs müssen weiterhin alle Hundehalter ablegen. Halter von großen Hunden (Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder 20 Kilogramm) und von speziellen Rassen (American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu oder Kreuzungen untereinander) müssen nun zusätzlich eine Alltagstauglichkeitsprüfung mit den Hunden ablegen. „Die Prüfung ist in zwei Teile eingeteilt. Dabei wird das Zusammenspiel von Hund und Halter, der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Tier und das Verhalten in Alltagssituationen getestet“, sagt Tamara Binder vom Tierheim Freistadt. Sie hat gemeinsam mit der Tierheim-Mitarbeiterin Barbara Kusche im Vorjahr die Ausbildung zum Tierschutzqualifizierten Hundetrainer gemacht und beide dürfen nun auch die Alltagstauglichkeitsprüfung abnehmen. „Dabei wird beispielsweise überprüft, ob sich der Hund einfache Pflegehandlungen wie die Pfote oder die Zähne vom Halter untersuchen lässt. Im zweiten Schritt wird getestet, wie der Hund reagiert, wenn Jogger, Autos, Radfahrer, Kindern oder Menschengruppen vorbeigehen“, erklärt Binder. „Vor der Prüfung muss man aber keine Angst haben, dabei werden nur Situationen getestet, die Hund und Halter ohnehin ohne Probleme bewältigen können müssten“, sagt Kusche. Zeigt sich der Hund auffällig, ist die Prüfung nicht bestanden, wird auf der Gemeinde gemeldet und es muss eine Zusatzausbildung absolviert werden.
Überprüfung beim Tierarzt
„Halter von den speziellen Rassen müssen die Alltagstauglichkeitsprüfung auch machen, wenn sie bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes den Hund gemeldet haben. Diese entfällt nur, wenn der Hund älter als acht Jahre ist“, erklären Kusche und Binder. „Die Halter haben, ab dem 1. Dezember gerechnet, sechs Monate Zeit, die Prüfung abzulegen.“ Um eine Leinen- und Maulkorbbefreiung für diese Rassen zu erhalten, muss zusätzlich eine verhaltensmedizinische Evaluierung von Tierärzten mit entsprechender Zusatzausbildung eingeholt werden. Wer keine Bestätigung über eine Alltagstauglichkeitsprüfung einreicht oder die Zusatzausbildung nicht absolviert, muss mit Geldstrafen rechnen. Die Gemeinden erhalten durch das neue Gesetz auch mehr Handhabe gegen auffällige Hunde.
„Tierheime sind voll“
„Bevor man sich einen Hund anschafft, soll man sich gut überlegen, ob die Rasse auch zu einem passt“, sagt Barbara Kusche. „Es wird sicher auch zu mehr Abnahmen kommen und die Hunde landen dann im Tierheim, die in der Region schon ziemlich voll sind. 80 Prozent der Hunde, die bei uns landen, werden abgegeben, weil sie auffällig sind“, sagt Tamara Binder, die gemeinsam mit Kusche, ihrer Mutter Karin und Schwester Lisa Binder die Hunde im Tierheim trainiert, damit diese später an neue Besitzer vermittelt werden können. Unterstützt werden sie dabei ehrenamtlich von Gerald Koller aus Kefermarkt, Bundesausbildner im Polizeihundewesen (Standort Bad Kreuzen). Koller ist es auch schon mehrfach gelungen, Tierheim-Hunde zu Polizeihunden auszubilden.
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