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Rechts-Tips: Investitionen in fremde Liegenschaften

Tips Logo  Anzeige, 23.01.2017 11:47

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Problemen in der Praxis, wenn eine junge Familie im Haus der Eltern oder Schwiegereltern eine Wohnung ausbaut oder im Zuge einer Lebensgemeinschaft Ersparnisse in die Liegenschaft des Lebensgefährten investiert werden.

Rechtsanwalt Mag. Michael Raffaseder
Rechtsanwalt Mag. Michael Raffaseder

Es ist diesbezüglich dringend zu empfehlen, vor Beginn eines solchen Projektes eine ausführliche rechtliche Information einzuholen und eine Vereinbarung unter den Betroffenen abzuschließen, die einerseits den Umfang der Einbringung an Geld- und/oder Arbeitsleistung definiert und andererseits regelt, wie die meistens im Gegenzug erhaltene Wohnleistung vermögensrechtlich zu berücksichtigen ist. In diesem Vertrag sollten auch weitere Themen wie die Tragung der Betriebskosten, die Tragung von Instandhaltungskosten sowie laufende Fragen der Nutzung (Schneeräumung, Gartenbenutzung, etc.) geregelt werden.

Ohne eine derartige Vereinbarung fehlt einerseits für den Investierenden ein konkreter Rechtsgrund der Benützung, sodass dieser im Streitfall mit einem Räumungsanspruch konfrontiert sein kann, und besteht andererseits für den Liegenschaftseigentümer die Gefahr, einem vermögensrechtlichen Bereicherungsanspruch oder im Falle einer Lebensgemeinschaft auch einem Anspruch nach Auflösung einer bürgerlich rechtlichen Erwerbsgesellschaft und damit hohen Zahlungsforderungen ausgesetzt zu sein. Zur näheren Beratung wird gebeten, einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Mag. Michael Raffaseder

Rechtsanwaltskanzlei

Hauptplatz 22, 4240 Freistadt

Tel. 07942/76006-0

www.raffaseder.at


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