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BEZIRK FREISTADT. Exakt 93.039 Euro hat die Arbeiterkammer Freistadt im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. Dazu kamen noch 574.744 Euro an sozialrechtlichen Ansprüchen.

Über 2.300 Mitglieder haben heuer schon Rat bei der AK Freistadt gesucht. Foto: AK OÖ
Über 2.300 Mitglieder haben heuer schon Rat bei der AK Freistadt gesucht. Foto: AK OÖ

„Immer wieder erhalten Beschäftigte nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit rechtlich zusteht. In sehr vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, so Bezirksstellenleiter Klaus Riegler zur Halbjahresbilanz der AK Freistadt.

Im Krankenstand gekündigt

Ein bezeichnender Fall war heuer der einer Arbeitnehmerin, die nach einem halben Jahr Beschäftigung in den Krankenstand gehen musste. Noch während des Krankenstandes wurde sie gekündigt. Dagegen konnte die Arbeiterkammer nicht vorgehen, weil es in Österreich keinen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt. Aber die Arbeiterkammer konnte der Frau zumindest finanziell helfen, weil sich das Unternehmen nicht an die geltende Gesetzeslage hielt. Die Arbeitnehmerin bekam nämlich nur bis zum Tag der Kündigung bezahlt. Bei einem Krankenstand gilt aber prinzipiell eine sechswöchige Entgeltfortzahlungpflicht für den Arbeitgeber (bei längerer Arbeitsdauer der Mitarbeiterin sogar länger) – auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum beendet wird. Die Arbeiterkammer machte den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass er nicht voll bezahlt hat – der reagierte aber nicht. Erst nach der Androhung einer Klage überwies er den ausstehenden Betrag von mehr als 900 Euro.

Fast 700 persönliche Beratungen

Insgesamt suchten 1.653 AK-Mitglieder im ersten Halbjahr 2019 bei der AK Freistadt telefonisch Rat, 698 kamen zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen direkt in die Bezirksstelle.


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