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Familienpolitik rückt im Freistädter Nationalratswahlkampf in den Fokus

Online Redaktion, 11.07.2024 10:32

FREISTADT. Im Vorfeld der Nationalratswahlen wird auch im Bezirk Freistadt wahlgekämpft und so luden Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs und Bundesrätin Johanna Miesenberger (beide ÖVP) zum Sommergespräch. Hauptpunkt dabei: die Familien.

Bundesrätin Johanna Miesenberger (l.) und Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs (Foto: ÖVP)
Bundesrätin Johanna Miesenberger (l.) und Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs (Foto: ÖVP)

„Im Juni- und Juliplenum wurden im Nationalrat wichtige und dringend notwendige Entscheidungen getroffen. Die 'Wochengeldfalle' wurde beseitigt. So war es bislang möglich, dass Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, in die Falle gehen, dass sie keinen Anspruch mehr auf das Wochengeld hatten. Diese Lücke wurde jetzt mit dem Sonderwochengeld geschlossen. Die Höhe orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das auch bei einem längeren Krankenstand finanzielle Absicherung gewährleistet. Die Einführung erfolgt rückwirkend mit dem 1. November 2023, bereits Betroffene können also noch ihren Anspruch geltend machen“, erklärt Jachs.

Regelungen beim Fehl- und Totgeburten sollen überarbeitet werden

Ebenfalls noch am Überarbeitungsplan der Partei stehen die rechtlichen Bedingungen für Mütter, die ihr Kind während der Schwangerschaft verlieren. „Zunächst werden die Unterscheidung zwischen 'Fehlgeburten' und 'Totgeburten' und die daran geknüpften Ansprüche überarbeitet und in das 21. Jahrhundert geholt und weiter wird es eine Fülle an Maßnahmen geben, die Frauen und Familien in dieser herausfordernden Lebensphase unterstützen“, sagt Jachs. Eine Fehlgeburt ist nach momentanem Rechtsstand keine „Entbindung“ im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Das Mutterschutzgesetz kommt daher grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung (Ausnahme: besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz). Nach einer Fehlgeburt besteht deshalb auch kein Beschäftigungsverbot. Einen Anspruch auf Wochengeld gibt es ebenfalls nicht.

Eine Totgeburt stellt eine „Entbindung“ im Sinne des Mutterschutzgesetzes dar. Das Mutterschutzgesetz kommt zur Anwendung. Eine Arbeitnehmerin darf bei einer Totgeburt bzw. wenn das Kind unmittelbar nach der Geburt gestorben ist, für mindestens acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Sowohl bei Fehl- als auch bei Totgeburt besteht kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Wie genau diese Reglungen „ins 21. Jahrhundert“ geholt werden sollen, hat Jachs nicht präzisiert, es wurde aber eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

In den Bereichen Pflege, Landwirtschaft und regionale Strukturen verwies das Duo Jachs/Miesenberger vor allem auf vergangene Projekte: Vom „Pflege daheim“-Bonus, über die Intiative „PRO-Summerauerbahn“ bis zu Agrardieselförderung, Waldfonds, Gemeindepaket und den Katstrophen-Fonds-Garantiebetrag für Feuerwehren.


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