GMUNDEN. Am Bezirksgericht stritten vergangenen Freitag eine Gmundnerin und ein Spanier um das Sorgerecht für ihre beiden minderjährigen Kinder. Der Richter entschied nach knapp drei Stunden Verhandlung bis auf weiteres zugunsten der Mutter. Die Kinder bleiben vorerst in Österreich.
Der Prozess ging über drei Instanzen und ergab sich aus der Verletzung des Obsorgeabkommens seitens der Mutter. Der Oberste Gerichtshof gab dem Vater recht. Der OGH hatte bestätigt, dass die Mutter nach EU-Recht (Haager Übereinkommen) der Kindesentführung bezichtigt werden könnte. Die Kinder wollen nach eigener Aussage und jener der Mutter jedoch in Österreich bleiben. Das Wort der Kinder gilt aber vor Gericht noch nicht. Erst wenn sie 14 Jahre alt sind, werden ihre Aussagen im Gerichtsverfahren berücksichtigt. Unfair finden das ihre Unterstützer.
Zirka 200 Personen versammelten sich daher vor dem Bezirksgericht, um Beistand zu leisten. Unter ihnen befanden sich Lehrerinnen, Direktoren und Freunde von Kindern und Mutter. „Sie sollen sehen, dass es Leute gibt, die hinter den Kindern stehen. Sie sind hier voll integriert“, so eine Unterstützerin. Die Teilnehmer zeigten sich emotional und taten zum Teil lauthals ihren Unmut kund. Die Polizei sorgte umsichtig für eine friedliche Kundgebung.
Die Vorgeschichte
Der Ehe mit dem heute 55-Jährigen entstammen die beiden Kinder Eyen (10) und Aysel (12). Nach der Scheidung einigten sich die Eltern vor Gericht auf eine gemeinsame Obsorge. Sie kamen überein, dass die Kinder nur mit Einwilligung des Vaters ins Ausland ziehen dürfen. Christine Lest (44) zog dennoch eigenmächtig vor zwei Jahren mit ihren Kindern nach Gmunden. Der spanische Ex-Mann soll nach Aussage der Mutter drogenabhängig und arbeitslos sein. Lest behauptet weiters, dass er sie geschlagen habe.
Der Spanier klagte am Bezirksgericht auf die Rückführung der Kinder und wurde abgewiesen. In zweiter Instanz ging er aufs Landesgericht in Wels, welches der Klage stattgab. Auch der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil. Dies ist nach wie vor gültig. Der Vater kann also einen erneuten Vollzugsversuch beantragen und so weiter versuchen, seine Kinder zurück nach Spanien zu holen.
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