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LINZ/GRÜNAU. Heute (24. November) wurde vor dem Oberlandesgericht Linz die Berufungsverhandlung zum Urteil gegen Ernst August von Hannover geführt. Dabei bestätigte das OLG das in erster Instanz in Wels verhängte Urteil von zehn Monaten bedingt. Die verhängten Weisungen wurden aufgehoben. Ernst August von Hannover erschien nicht selbst vor dem Gericht.

 (Foto: Copyright (c) 2016 corgarashu/Shutterstock. No use without permission.)
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Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich im vergangenen Sommer mit Alkohol und Medikamenten in einen laut Anklage „die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch“ versetzt zu haben. In dieser Verfassung habe er dann auf seinem Jagdsitz in Grünau im Almtal sein Haushälterpaar und eine Polizistin bedroht und einen Beamten verletzt. Das Urteil lautete auf zehn Monate bedingter Haft. Zudem gab es unter anderem die Weisungen, keinen Alkohol trinken und eine Psychotherapie zu machen. Er dürfe auch nicht mehr auf seinem Anwesen in Grünau wohnen.Wenige Tage nach der Urteilsverkündung legte Ernst August von Hannover gegen das Urteil Berufung ein. Das entsprechende Verfahren vor dem Oberlandesgericht fand heute statt. Die Weisungen wurden aufgehoben, die zehn Monate bedingt wurden bestätigt.


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