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Neue EU-Regeln stärken Rechte bei Pauschalreisen

Mag. Lisa-Maria Laserer, 09.04.2026 14:58

BEZ. Die Europäische Union hat eine reformierte Pauschalreiserichtlinie beschlossen, die den Schutz von Reisenden deutlich verbessert. Hintergrund sind Erfahrungen aus Insolvenzen und massenhaften Reiseausfällen der vergangenen Jahre. Die neuen Regelungen bringen mehr Klarheit bei Gutscheinen, erweitern Stornorechte und verpflichten Anbieter zu mehr Information. Die Umsetzung in Österreich ist bis Sommer 2028 vorgesehen, die Anwendung erfolgt ab dem Jahr 2029.

Verena Pronebner (Foto: ÖAMTC/Wirl)
Verena Pronebner (Foto: ÖAMTC/Wirl)

Künftig gelten klare Vorgaben für Gutscheine, die bei Stornierungen oder Absagen angeboten werden. Werden diese innerhalb ihrer Gültigkeit von maximal zweimal zwölf Monaten nicht vollständig genutzt, muss der Restbetrag automatisch erstattet werden. Zudem sind Gutscheine insolvenzgeschützt und können übertragen oder teilweise eingelöst werden. „Konsument:innen, die künftig nach Absage oder Stornierung einer Reise einen Gutschein vom Veranstalter annehmen, sind im Fall der Fälle abgesichert, denn es gilt: Werden Gutscheine innerhalb ihrer Gültigkeit (max. zweimal zwölf Monate) nicht oder nicht vollständig verbraucht, muss der jeweilige Betrag nach Ablauf automatisch erstattet werden“, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Die Annahme eines Gutscheins bleibt freiwillig. Stattdessen kann weiterhin eine Rückerstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen verlangt werden.

Erweiterte Rechte und klare Fristen

Das kostenlose Storno-Recht wird ausgeweitet. Künftig können Reisende auch dann kostenfrei zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände am Abreiseort auftreten und die Reise erheblich beeinträchtigen. Als mögliche Gründe gelten etwa Naturkatastrophen, Krieg oder schwere Krankheiten.

Zudem werden verbindliche Fristen eingeführt. Reiseveranstalter müssen Beschwerden innerhalb von sieben Tagen bestätigen und binnen 60 Tagen beantworten. Im Insolvenzfall muss eine Rückerstattung innerhalb von sechs Monaten erfolgen, in Ausnahmefällen innerhalb von neun Monaten.

Auch bei Online-Buchungen gibt es Änderungen. Anbieter sind verpflichtet, klar darauf hinzuweisen, wenn eine Buchung nicht unter den Schutz einer Pauschalreise fällt. Zusätzlich müssen Informationen zu Pass- und Visa-Bestimmungen bereitgestellt werden.


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