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GMUNDEN. Einen „symptomatischen Fall für die Branche“ nennt AK Gmunden-Leiter Martin Kamrat die Vorgangsweise einer Leiharbeitsfirma, die einen Mitarbeiter nach einem unverschuldeten Arbeitsunfall entließ.

Immer wieder müssen Auffassungsunterschiede zwischen Arbeitgeber und -nehmer vor Gericht geklärt werden. Die Leiharbeitsbranche ist laut AK besonders betroffen. Foto: Erwin Wodicka

„Immer wieder sind wir mit Arbeitsrechtsverletzungen von Leiharbeitsfirmen konfrontiert“, sagt Kamrat. Als Beispiel nennt er den Fall eines Arbeitnehmers aus dem Bezirk, der nach längerer Arbeitssuche eine Stelle als Leiharbeiter gefunden hatte. Die Freude über den neuen Arbeitsplatz währte allerdings nur kurz, denn nach einem halben Jahr wurde er entlassen – laut Gerichtsurteil ohne Grund. Er war von seinem Arbeitgeber an eine andere Firma überlassen worden und hatte dort unverschuldet einen Arbeitsunfall erlitten. Obwohl er sämtliche Schutzvorschriften eingehalten und entsprechende Schutzausrüstung getragen hatte, wurde er fristlos entlassen.

Die AK Gmunden wies die Firma darauf hin, dass ihr Vorgehen rechtswidrig sei und die Entlassung zurücknehmen müsse. Da der Unternehmer allerdings nicht einlenkte, musste die AK für den Arbeitnehmer vor Gericht gehen. Dieses bestätigte die AK-Position und erklärte die Entlassung für ungültig. Zudem stellte es fest, dass der Arbeitnehmer zu wenig Lohn bekommen hatte. Der Arbeitgeber musste dem Mann somit über 2000 Euro nachzahlen. „Das Unternehmen hat viel Geld und Zeit in das Verfahren gesteckt. Oft wäre es produktiver, das Geld für die Arbeitsleistungen ihrer Mitarbeiter auszugeben“, so Kamrat.


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