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VORCHDORF/SCHARNSTEIN/KIRCHDORF/LINZ. Unlauteren Wettbewerb hatte die Wirtschaftskammer OÖ im Frühling bei den FoodCoops gewittert. Grund waren fehlende Gewerbeberechtigungen der Lebensmittel-Einkaufsgemeinschaften - auch der Scharnsteiner „Fairteiler“, die Vorchdorfer „Speis“ und die „Güter WeGe“ aus Kirchdorf waren betroffen. Nun verkündete Landesrat Rudi Anschober eine Einigung.

Für FoodCoops gelten künftig gewisse Regeln. Symbolfoto: Hofdepot Sierning
Für FoodCoops gelten künftig gewisse Regeln. Symbolfoto: Hofdepot Sierning

Konsumenten bestellen, Produzenten liefern auf Basis der Sammelbestellungen und die Abholung erfolgt in Übergabestellen: Das ist die Funktionsweise von FoodCoops. Die Vorteile für die Konsumenten sind regionale, hochwertige Lebensmittel und Transparenz über die Produzenten und die Wege, die ihre Lebensmittel zurücklegen. Die Verkäufer profitieren von guten Preisen und einem planbaren Absatz.

WKOÖ forderte Gewerbeberechtigung

Was zunächst nur als kleine Nische begann, hat sich in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet: Im Bezirk Gmunden beispielsweise befindet sich neben „Speis“ und „Fairteiler“ derzeit auch eine Gmundner FoodCoop in Gründung. Die Wirtschaftskammer OÖ sah in diesen Einkaufsgenossenschaften eine unlautere Konkurrenz für Lebensmittelhändler. Sie forderte eine Gewerbeberechtigung auch für FoodCoops, sodass diese der Gewerbebehörde und der Lebensmittelaufsicht unterstellt wären (die Tips berichteten).

Klare Regeln für FoodCoops

Diese Forderung ist nun vom Tisch: Die von Grünen-Landesrat Rudi Anschober verkündete Einigung legt Rahmenbedingungen für Lebensmittel-Einkaufsgemeinschaften vor, die diese klar vom gewerblichen Lebensmittelhandel abgrenzen. So dürfen Waren nur an Mitglieder verkauft werden, die Öffnungszeiten wurden auf maximal zwei Halbtage pro Woche begrenzt und es darf keine Anstellung von Mitarbeiterinnen über die Geringfügigkeit hinaus geben. Die FoodCoop muss sich auf eine reine Vermittlung begrenzen und darf selbst nicht als Wiederverkäufer auftreten. Zudem ist die Gründung/das Bestehen einer FoodCoop bei der Lebensmittelbehörde zu melden.

„Gemeinschaftsläden“ als Alternative

Für Konsumenten oder Gemeinden, die Ambitionen auf mehr als das klassische FoodCoop-Modell haben - etwa wenn in einer Gemeinde die klassischen gewerblichen Nahversorgungsstrukturen zusammengebrochen sind und ein neues Nahversorgungsmodell geschaffen werden soll - soll ein Modell für „Gemeinschaftsläden“ ausgearbeitet werden. „In anderen Ländern gibt es das bereits, für Österreich wären das einstweilen jedoch noch Pilotprojekte“, so Dominik Dax von Bio Austria, „Geburtshelfer“ vieler FoodCoops im Land.

„Sicherheit vor weiteren Konflikten“

Zufrieden mit dieser Einigung zeigten sich nicht nur Vertreter der Wirtschaftskammer, sondern auch Florian Sedmak von der Vorchdorfer „Speis“: Wir können mit diesem Ergebnis gut leben, für uns wird sich nicht viel ändern. Vor allem freuen wir uns, dass es jetzt eine relative Sicherheit vor weiteren Konflikten gibt.“ Ein ab Jänner geplantes neues Online-Bestellsystem werde zudem die Vermittlerrolle der „Speis“ noch stärker hervorheben.

„Schont Ressourcen, vermeidet Müll und schafft Gemeinschaft“

Froh über die Einigung sind auch Claudia Zechmeister von der FoodCoop „Güter WeGe“ in Kirchdorf und Elisabeth Steinhäusler von der FoodCoop „Fairteiler“ in Scharnstein. „Die regionalen Produkte, die ich über die Foodcoop beziehe, reisen nicht um den halben Erdball und sind umweltschonend. Durch die Vorbestellung der Frischwaren (Gemüse, Milchprodukte) wird nur genau das produziert bzw. geerntet, was auch verkauft wird, d. h. es landet wenig im Müll“, sieht Steinhäusler als wesentlichen Vorteil der Einkaufsgemeinschaften. Zechmeister betont die Vorteile der starken Gemeinschaft im Sinne einer Nachbarschaftshilfe und des gemeinsamen Tuns: So entstehe durch die FoodCoops eine „Kulturinitiative, die weit über das reine Einkaufen hinaus geht“.


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