Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

OHLSDORF. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Asamer Kies- und Betonwerke GmbH gegen den negativen Bescheid der oberösterreichischen Umweltverträglichkeitsprüfung zurückgewiesen. Damit ist die geplante Erweiterung der Kalkschottergrube Viecht Nord I endgültig vom Tisch. Der Bescheid der Landesregierung vom 15. Oktober 2024, bleibt aufrecht.

Die Kalkschottergrube Viecht Nord I wird nicht erweitert. (Foto: Land OÖ/Werner Dedl)
Die Kalkschottergrube Viecht Nord I wird nicht erweitert. (Foto: Land OÖ/Werner Dedl)

Für Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder ist die Entscheidung ein Novum: „Noch nie zuvor wurde in Oberösterreich eine Umweltverträglichkeitsprüfung negativ beschieden und damit ein Projektantrag abgelehnt. Dass nun auch das Höchstgericht diese Entscheidung stützt, kann als Meilenstein der Rechtsprechung zugunsten der Umwelt bezeichnet werden.“

Die Erweiterung hätte eine zusätzliche Rodung von 7,4 Hektar Wald bedeutet. In Summe wären rund 21,2 Hektar Wald betroffen gewesen. Bereits zuvor wurden in unmittelbarer Nähe für das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II etwa 20 Hektar gerodet. Nach Ansicht der Behörde überwiegt im konkreten Fall das Interesse am Walderhalt gegenüber dem Interesse an einer weiteren Rohstoffgewinnung.

Besondere Funktion des Waldes

Das Gericht hob hervor, dass der Wald in diesem Gebiet eine wichtige Wohlfahrts- und Erholungsfunktion erfüllt. Er schützt vor Hitze, Staub und Überschwemmungen und ist angesichts des Klimawandels unverzichtbar. Zudem sei die regionale Rohstoffversorgung durch bereits bestehende Abbauflächen nicht akut gefährdet.

Kaineder sieht in der Erkenntnis auch eine Signalwirkung: „Es ist ein Weckruf an Politik, Gemeinden und Wirtschaft. Nachhaltige Bodenpolitik statt profitorientiertem Flächenfraß muss die Maxime sein.“

Mit der Entscheidung wurde klargestellt, dass Waldflächen in waldarmen Gebieten Vorrang haben. Damit ist die geplante Erweiterung der Schottergrube Viecht Nord I endgültig gescheitert.

 


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden