GMUNDEN. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat entschieden, dass zwei im Jahr 1969 errichtete Bootshütten im Gmundner Grünland keinen rechtmäßigen Bestand haben. Die Gebäude waren entgegen der damaligen Baubewilligung errichtet worden. Eine nachträgliche rechtliche Sanierung lehnte das Gericht ab.
Das Gericht stellte fest, dass die Bootshütten ursprünglich für den Fremdenverkehr und nicht im Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb errichtet worden waren. Damit fehlte die Voraussetzung, um die Gebäude im Grünland nach der oberösterreichischen Bauordnung zu legalisieren. Der zuvor von Bürgermeister Stefan Krapf ausgestellte Feststellungsbescheid wurde als gesetzwidrig beurteilt und von der Aufsichtsbehörde aufgehoben. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Bürgermeister Krapf verteidigt Vorgehensweise
Bürgermeister Stefan Krapf erklärte, die beiden Bootshütten seien seit 56 Jahren ohne Beanstandungen gestanden. „Ich hatte zwei Möglichkeiten: einen Abrissbescheid oder die Prüfung, ob eine rechtmäßige Lösung möglich ist. Deswegen gab es den Feststellungsbescheid“, so Krapf. Er betonte, die Stadt habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und die Angelegenheit juristisch geprüft. „Ich stelle mich voll hinter meine Mitarbeiter und finde es bedauerlich, dass daraus nun eine politische Schlammschlacht entsteht.“ Über eine mögliche Anfechtung der Entscheidung müsse der Stadtrat entscheiden.
Scharfe Kritik der Opposition
Die FPÖ Gmunden sprach in einer Stellungnahme von einem „gesetzwidrigen Bescheid des Bürgermeisters“ und forderte politische Konsequenzen. Fraktionsobfrau Dina Fritz sagte: „Jetzt muss er die Verantwortung dafür übernehmen.“ Die Freiheitlichen wollen in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Anfrage einbringen.
WIA-Gemeinderat Philipp Wiatschka bezeichnete die Vorgänge als „äußerst bedenklich“ und forderte Konsequenzen: „Das Maß ist voll. Es ist höchste Zeit, dass die ÖVP – allen voran Bürgermeister Stefan Krapf – die Konsequenzen daraus zieht.“
Vizebürgermeisterin Ulrike Feichtinger von den Grünen erklärte, der Bürgermeister handle in dieser Angelegenheit in seiner Funktion als Baubehörde. „Ich gehe davon aus, dass sich Stefan Krapf fachlich-juristisch beraten lässt, welche nächsten Schritte nun vorzunehmen sind. Wenn er die Vorgangsweise intern abstimmen möchte, bringen wir uns selbstverständlich konstruktiv ein.“
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden
28.10.2025 09:08
Wurde das Gebäude illegal errichtet oder nicht?
Das ist die einzige Frage hier. Jede Hundehütte benötigt eine Baugenehmigung. Gerade auf so vulnerablem Gebiet wie einem Seegrundstück muss ein das Gesetz etwas Wert sein.