„Eine junge und kritische Stimme würde fehlen“
GRIESKIRCHEN. PRO-GE Landesjugendvorsitzender Sandro Entholzer aus Grieskirchen warnt vor der geplanten Abschaffung des Jugendvertrauensrats.
Mit der Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre plant die österreichische Regierung die Abschaffung des Jugendvertrauensrats. „Damit würde eine junge und kritische Stimme bei Betriebsratssitzungen fehlen, die die Rechte der Lehrlinge kennt und auch einfordert“, kritisiert Sandro Entholzer. Der 21-jährige Grieskirchner ist Werkzeugbautechniker bei der Firma Pöttinger, war selbst fünf Jahre Jugendvertrauensrat, ehe er in den aktiven Betriebsrat gewechselt ist. Deshalb kämpfe die Gewerkschaftsjugend dafür, dass der Jugendvertrauensrat auch weiterhin erhalten bleibt. „Die Jugendversammlungen, die ich im Betrieb abgehalten habe, waren ein perfektes Instrument für mich, um die Anliegen der Lehrlinge gebündelt aufzusammeln und ich konnte dort mein Wissen aus der Gewerkschaftsjugend mit den Jugendlichen teilen und besprechen“, sagt Entholzer, der mittlerweile auch Landesjugendvorsitzender der PRO-GE ist und sich tagtäglich für die Interessen von Lehrlingen sowie jungen Arbeitnehmern in Betrieb, Gewerkschaft und Politik einsetzt. Zu den Höhepunkten in seiner Arbeit als Jugendvertrauensrat zählten etwa auch die Verhandlungen rund um die Internats-Freifahrt für Lehrlinge. Neben der Stimme für die Anliegen der jungen Kollegen würden, so Entholzer, auch soziale Komponenten, die die Bindung im Betrieb verstärken, wegbrechen: „Etwa bei der Organisation der Lehrlingsweihnachtsfeier, Lehrlingsausflügen und vielem mehr wofür unser Betrieb seinen guten Ruf genießt.“
Über den Jugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat ist eine Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein. Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist für die Vertretung ihrer Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Dessen Rechte und Pflichten wie Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie Bildungsfreistellung von zwei Wochen entsprechen im Wesentlichen jener der Betriebsratsmitglieder. Die wichtigsten Aufgaben sind, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer wahrzunehmen.
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