Projekt auf Eis: Verwaltungsgericht entscheidet gegen Handelsparkerweiterung
SCHLÜSSLBERG. Es wird vorerst nichts mit der Erweiterung des Handelsparks in Schlüßlberg. Nach einer Raumverträglichkeitsprüfung erfolgte dazu eine Mitteilung mit dem Ergebnis, dass der Standort für die angestrebte Nutzung nicht geeignet sei.
Um 16.000 Quadratmeter sollte der Schlüßlberger Handelspark erweitert werden. Neben Parkflächen sollten 4.100 Quadratmeter Verkaufsfläche für ein Lebensmittelgeschäft, ein Sportgeschäft sowie weitere Handelsgeschäfte und einen Gastronomiebetrieb entstehen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes als Grundstein für das Projekt wurde im Gemeinderat bereits auf Schiene gebracht. Die ÖVP hatte sich damals der Stimme enthalten, die Grünen waren dagegen. Die Rechnung hatte man allerdings ohne die oberösterreichische Landesregierung gemacht. Denn: Ein erforderliches Raumordnungsprogramm für den genannten Standort lag nicht vor, der Standort sei für die Erweiterung also nicht geeignet.
Beschwerde von der Gemeinde
Gegen diese Entscheidung erhob die Gemeinde Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und brachte vor, dass die Nichterteilung der Genehmigung einen unzulässigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde darstelle und daher verfassungswidrig sei. Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der umfassenden Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Für Bürgermeister Klaus Höllerl ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Dass der Standort nicht geeignet wäre, ist lächerlich. Denn wo ist ein Standort besser geeignet als dort, wo schon etwas ist. Die Willkür des Landes Oberösterreich ist meiner Meinung nach gegeben.“ Laut Höllerl wolle man nun prüfen, ob es Sinn macht, in die nächste Instanz zu gehen. Auch im Gemeinderat wolle man das Thema ausführlich behandeln.
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