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Leserartikel Reinhard Ebner, 07.12.2016 06:31

Zwei Verfahren zu Tatbeständen aus St. Pankraz und Leonstein wurden am Landesgericht Steyr verhandelt. Aussage stand dabei gegen Aussage. Am Ende gab“s zwei Freisprüche.

Mit Freisprüchen endeten zwei Verfahren im Landesgericht Steyr. (Foto: Thorben Wengert/pixelio)
Mit Freisprüchen endeten zwei Verfahren im Landesgericht Steyr. (Foto: Thorben Wengert/pixelio)

Als Posse beginnt das Verfahren gegen einen Lkw-Fahrer aus St. Pankraz, dem gefährliche Drohung vorgeworfen wird. Dahinter jedoch verbirgt sich ein Drama.

Beschuldigt wird er, seinen 40-jährigen Nachbarn zweimal mit einer Geste gedroht zu haben, die man als Halsabschneiden deuten könnte. Für die Handbewegung hat der Beklagte mehrere Begründungen: Er habe eine Allergie. Die Klimaanlage habe nicht funktioniert. Er habe einen dicken Wollpullover getragen.

Geste des Halsabschneidens

Der Kläger und später auch seine Mutter zeigen vor, was sie gesehen haben. Ihre Demonstration lässt sich kaum missverstehen. Ob er einen Grund habe, auf den Nachbarn wütend zu sein, wird der Beklagte gefragt. Er verneint. Nach wiederholtem Nachfragen stellt sich heraus: Der Kläger ist zugleich Beklagter in einem anderen Verfahren. Es geht dabei um sexuellen Missbrauch der Tochter des Lkw-Fahrers. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beklagte, der nervlich angespannt wirkt, bleibt bei seiner Aussage. Er habe sich nur gekratzt. Er wird freigesprochen, „aber nicht weil wir den Schwachsinn glauben“, hält der Richter fest. In der Begründung fällt die Formulierung „sozial adäquat“. Gemeint ist: Angesichts der psychischen Ausnahmesituation ist die Drohgebärde zumindest nachvollziehbar.

„Fünf Euro werden mein Leben nicht ändern“

Von anderer Gemütsart war ein 27-jähriger Asylwerber im vorhergehenden Verfahren. Ruhig und gefasst sitzt er vor dem Richter. Auffällig ist nur seine Kleidung: Es ist warm im Saal, der junge Mann aber ist eingehüllt in dicke Jacke und Schal.

Vorgeworfen wird ihm der Diebstahl von Geld und einer Bankomatkarte im September aus der Asylunterkunft in Leonstein. Der Asylwerber, der inzwischen anderswo untergebracht ist, antwortet in gebrochenem Englisch. „Warum hätte ich das Geld nehmen sollen?“, übersetzt die Dolmetscherin, „fünf Euro werden mein Leben nicht ändern.“

Die ehemalige Betreuerin der Asylunterkunft als Bestohlene sagt aus. Sie hat den Kontoauszug vom Vortag des mutmaßlichen Diebstahls mit, als sie das letzte Mal Geld behoben hat. Danach hatte sie die Bankomatkarte nicht mehr in der Hand. Ihr Verschwinden fiel ihr auf, nachdem sich der Beklagte einige Minuten allein in ihrem Büro aufgehalten hatte.

„You're not guilty.“ - „I'm what?“

Eine Angestellte der Spar-Filiale, in der die Karte auftauchte, will den Beklagten dort gesehen haben – allerdings erst nach dem Fund der Bankomatkarte.

Das Verfahren endet mit Freispruch. Geld und Karte hätten zu einem anderen Zeitpunkt entnommen worden sein können. „You“re not guilty“, wird die Dolmetscherin gleich mehrfach wiederholen. Der Beklagte kennt das Wort nicht.


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