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Villa Peham: Denkmalschutz aufgehoben und Antrag auf Wiederherstellung abgewiesen

Sophie Kepplinger, BA, 09.03.2023 19:27

HINTERSTODER. Sie steht schon lange nicht mehr dort, wo sie einst stand. Doch in den Archivfotos, wieder aufkommenden Diskussionen und einer aktuellen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich bleibt die Villa Peham dennoch präsent.

 (Foto: privat (Archivfoto))
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Im September 2015 stand die denkmalgeschützte Villa Peham in der Polsterlucke in Hinterstoder in Vollbrand. Die Flammen beschädigten das ehemalige Landeserholungsheim schwer. Kurz darauf veranlasste die Gemeinde den Abriss des historisch wertvollen Gebäudes – ohne das Bundesdenkmalamt zu informieren.

Landesverwaltungsgericht weist Antrag des Bundesdenkmalamtes als unzulässig zurück

Nach Bekanntwerden der Zerstörung der Villa Peham stellte das Bundesdenkmalamt im März 2021 bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf einen Antrag auf Wiederherstellung des Gebäudes. Die BH Kirchdorf wies den Antrag ab. Dagegen erhob das Bundesdenkmalamt Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Dessen Antwort? Der Wiederherstellungsantrag sei unzulässig.

Denkmalschutz aufgehoben

Denn zwischenzeitlich kam das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren zu der Feststellung, dass an der Erhaltung der ehemaligen Villa Peham kein öffentliches Interesse mehr bestehe: Der Denkmalschutz wurde aufgehoben. Damit fiel dem Verfahren um die Wiederherstellung der Villa die „unabdingbare materielle Voraussetzung, nämlich das Vorliegen eines Denkmals“, weg. Ein auf das Denkmalschutzgesetz gestützter Antrag auf Wiederherstellung ist somit unzulässig und zurückzuweisen, so das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich.

Bahn frei für Bau des Camping Resorts

Damit steht dem geplanten Campingresort auf dem Areal der ehemaligen Villa Peham nichts mehr im Weg. Die Verfahren rund um den Abriss des Gebäudes hatten das bereits bewilligte Bauvorhaben verzögert. Eine Eröffnung des Camping Resorts ist nun für 2024 geplant.


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