Faire Reihenfolge der Behandlung für Patienten im LKH Kirchdorf
KIRCHDORF AN DER KREMS. Das LKH Kirchdorf geht neue, moderne Wege in der Ambulanzabwicklung. Mit Anfang Jänner wurde auf Terminambulanzen umgestellt.

Patienten, die ohne Termin ins Krankenhaus kommen, werden künftig über eine ambulante Erstversorgungseinheit aufgenommen. Ein standardisiertes Verfahren (Manchester Triage System – MTS) dient zur Ersteinschätzung der Patienten beim Eintreffen in der Ambulanz. Damit werden diese, entsprechend der Schwere ihrer Erkrankung, gereiht. Ausgenommen sind Unfallpatienten, Kinder bis 18 Jahre und Schwangere. Diese werden, wie bisher, direkt in den jeweiligen Bereichen versorgt.
Wartezeit richtet sich nach der Behandlungsdringlichkeit
Das Manchester-Triage-System ist ein erprobtes Verfahren und wird seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend in Krankenhäusern in ganz Europa eingesetzt. Es wird von diplomierten Pflegekräften nach internationalen Standards durchgeführt und ermöglicht eine optimierte Reihung der Patienten. Die Wartezeit richtet sich somit nicht nach dem Eintreffen in der ambulanten Erstversorgungseinheit, sondern nach der Behandlungsdringlichkeit. Die Erstbegutachtung erfolgt von den Ärzten in der Erstversorgungseinheit.
Terminvereinbarung wichtig
Mit Anfang des Jahres wurden alle Fächer auf Terminambulanzen umgestellt. „Durch die Einführung der Terminambulanzen und der ambulanten Erstversorgungseinheit mit dem Manchester-Triage-System, wollen wir einerseits die Wartezeiten minimieren und andererseits unseren Akutpatienten die Sicherheit geben, entsprechend der Schwere ihrer Erkrankung behandelt zu werden“, erklärt Pflegedirektor Horst Konrad, die Zielsetzung der Umstellung: „Wichtig ist uns daher, dass Patienten, sofern es sich nicht um einen Akutfall handelt, unbedingt einen Termin in der jeweiligen Ambulanz vereinbaren“.
Fünf Stufen der Notwendigkeit der Behandlung
Innerhalb kurzer Zeit wird der Patient beispielsweise nach den Symptomen – „Lebensgefahr“, „Schmerzen“, „Blutverlust“, „Bewusstsein“, „Temperatur“ und „Krankheitsdauer“ eingeschätzt und dementsprechend einer von fünf Dringlichkeits-Stufen zugewiesen. Stufe 1 bedeutet demnach eine sofortige Behandlung ohne Wartezeit, Stufe 5 bedeutet eine nicht dringende Notwendigkeit der Behandlung.


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