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KREMSMÜNSTER. Das Ehepaar Söllradl, Birgit ist Hebamme, Gerhard Informatiker, arbeitet seit fünf Jahren an einer bahnbrechenden Software, deren Marktstart vor kurzem in Deutschland erfolgte, nachdem sie in Österreich bereits begeistert verwendet wird

Der Sprachassistent kann auf allen mobilen Geräten verwendet werden. Foto: Hebamio
  1 / 2   Der Sprachassistent kann auf allen mobilen Geräten verwendet werden. Foto: Hebamio

Hebamio, die Software für Hebammen, ist das erste Produkt, in dem der Sprachassistent integriert ist. Mit Hebamio können freiberufliche Hebammen ihre Arbeit dokumentieren, verwalten und verrechnen. Bislang wurden medizinische Programme immer auf lokalen Rechnern installiert – um die Datensicherheit mussten sich die Mediziner selbst kümmern.

Bei Hebamio werden nun erstmals sensible Gesundheitsdaten DSGVO-konform webbasiert gespeichert. Dafür wurde eine eigens erstellte Technologie mit Verschlüsselung entwickelt. Der Mediziner benötigt nur noch ein internetfähiges Endgerät und kann dadurch auch außerhalb der Praxis auf allen Daten zugreifen.

Damit der Verwaltungsaufwand für die Mediziner noch weiter sinkt, wurde der digitale Sprachassistent entwickelt. „Ärzte und Fachpersonal im Gesundheitswesen können sofort an Ort und Stelle, also vor dem Patienten, Befunde und Maßnahmen diktieren. Die Patientenakte wird sofort erstellt und kann bei Bedarf ausgedruckt werden“, beschreibt Gerhard Söllradl die Vorteile der Software.

Der Sprachassistent wird von freiberuflichen Hebammen in Österreich bereits begeistert verwendet. In Deutschland ist der Marktstart für Hebamio vor Kurzem erfolgt. Nun ist geplant, den Sprachassistent auch für andere Fachgebiete, wie zum Beispiel für den Zahnmediziner oder mobile Pflegedienste, anzubieten.


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Hajabusa
Hajabusa
01.07.2019 01:26

Schweigepflicht vs DSGVO

Bei Medizinern ist die Schweigepflicht die oberste Regel. DSGVO schön und gut, aber wie soll ein Sprachassistent der Schweigepflicht genügen, wenn er die Audioaufnahmen an Google schickt? Ich bezweifle sogar, dass das DSGVO konform ist, oder muss ich als Nutzer einen Auftragsdaten Verarbeitungsvertrag mit Google abschließen?! Selbst dann wäre es nur DSGVO, aber nicht Schweigepflichts konform.


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