ÖGB Kirchdorf informiert über Gesetzesänderung: Abschlagsfrei die Pension antreten
BEZIRK KIRCHDORF. Am 1.1.2020 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Pensionsantritt betrifft. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Kirchdorf informiert darüber.

Es ist nun möglich, nach 45 Jahren (540 Beitragsmonate über der Geringfügigkeitsgrenze) ab 62 Jahren ohne Abschläge in Pension zu gehen – Schwerarbeiter ab 60 Jahren. Bis zu fünf Jahre der Kindererziehungszeit werden angerechnet, der Präsenzdienst nicht. Damit gibt es nun in diesem Fall keine Pensionskürzungen mehr, die ursprünglich bis zu 12,6 Prozent betrugen. „Zu beachten ist, dass dies nichts am Zeitpunkt des Pensionsantrittes ändert (Pensionsstichtag), sondern daran, dass man nach 45 Jahren keine Abschläge mehr hinnehmen muss“, informiert der ÖGB-Vorsitzende der Region Kirchdorf, Rudolf Diensthuber.
„Wer seinen Pensionsantritt plant, sollte dies relativ rasch angehen.“
„Man wird sehen, ob die kommende Regierung diese Gesetzesänderung respektiert und nicht sofort wieder abschafft. Wer also demnächst seinen Antritt in den Ruhestand plant, weil es sein Pensionsstichtag zulässt, der sollte dies relativ rasch angehen und sich informieren“, rät Diensthuber.


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