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BEZIRK KIRCHDORF. Wer einen der begehrten Ferienjobs oder eine der Praktikums-Stellen ergattert hat, sollte spätestens jetzt einige Fragen klären, weiß Andreas Hubauer, ÖGB-Regionalsekretär in Kirchdorf. Das Wichtigste sei aus seiner Sicht, den Unterschied zwischen Ferienjob und Praktikum zu kennen.

Andreas Hubauer, ÖGB-Regionalsekretär in Kirchdorf (Foto: ÖGB Kirchdorf)
Andreas Hubauer, ÖGB-Regionalsekretär in Kirchdorf (Foto: ÖGB Kirchdorf)

Wer in den Ferien einfach nur Geld verdienen will, sollte sich laut Andreas Hubauer am besten einen Ferienjob suchen. Dabei handelt es sich aus arbeitsrechtlicher Sicht um ein befristetes Dienstverhältnis, das dementsprechend laut Kollektivvertrag bezahlt werden muss. In der Regel gelten bei einem Ferienjob auch alle anderen Bestimmungen, die der Kollektivvertrag enthält, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Auf Dienstzettel bestehen

Wer mehr als ein Monat lang arbeitet, muss einen Dienstzettel erhalten. Der ÖGB-Regionalsekretär in Kirchdorf empfiehlt aber, immer - also auch wenn man weniger als ein Monat arbeitet - auf einen Dienstzettel zu bestehen. Auf diesem müssen nämlich die Tätigkeit, der Beginn und das Ende der Beschäftigung, das Arbeitsausmaß, die Arbeitszeit und die Bezahlung festgehalten werden.

Urlaub, Pausen, Versicherung

„Jugendliche dürfen nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten“, erklärt Hubauer. Ab 4,5 Stunden Arbeit steht Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.

Es ist immer sinnvoll, Arbeitszeiten aufzuzeichnen

Da der Ferienjob ein normales befristetes Dienstverhältnis ist, hat man in einem Monat zwei Urlaubstage erworben. „Die werden beim Ferienjob nicht immer konsumiert. Daher ist es wichtig, am Ende auf seinem Gehaltszettel zu kontrollieren, ob diese Urlaubstage ausbezahlt wurden“, so der Regionalsekretär. Auf dem Lohn- oder Gehaltszettel müssen außerdem das aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld und allfällige Überstunden angeführt sein. „Und man muss korrekt sozialversichert sein, also kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert.“

Pflichtpraktikum ist Ausbildung

Vom Ferienjob zu unterscheiden ist ein Pflichtpraktikum. Verpflichtende Praktika sind etwa in Berufsbildenden Schulen wie der HTL, HLW oder HAK typisch. Diese werden im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben, im Gegensatz zum Ferienjob handelt es sich dabei um ein Ausbildungsverhältnis. Dementsprechend sind im Rahmen eines Pflichtpraktikums Tätigkeiten zu erledigen, die mit der Ausbildung zu tun haben. Die Bezahlung im Pflichtpraktikum ist meist niedriger als in einem Ferienjob, weil Pflichtpraktikanten keine Arbeitskräfte, sondern zur Ausbildung im Betrieb sind. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag. Bei allen Fragen rund um Praktikum oder Ferialjob steht der ÖGB-Kirchdorf in der Sengsschmiedstraße 6 oder auch per E-Mail an kirchdorf@oegb.at zur Verfügung.


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