Mehr Sicherheit und klarere Regeln im Ortszentrum von Kremsmünster
KREMSMÜNSTER. Im Ortszentrum stehen Änderungen bei der Verkehrsführung bevor. Im Mittelpunkt stehen die Josef-Assam-Straße und die Josef-Roithmayr-Straße. Ziel der Maßnahmen ist es, die Sicherheit zu erhöhen, den Radverkehr besser zu berücksichtigen und die Parkplatzsituation im Zentrum zu verbessern.

In der Josef-Assam-Straße soll die Einbahnführung umgedreht werden. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Landesmusikschule: Künftig sollen Schüler auf der rechten Fahrzeugseite aussteigen können. Das bisher notwendige Überqueren der Fahrbahn entfällt damit. Diese Änderung greife eine wiederholt geäußerte Forderung von Eltern auf und soll die Verkehrssicherheit vor der Musikschule verbessern.
Gleichzeitig wird das Radfahren gegen die Einbahn in Richtung Bezirksaltenheim ermöglicht. Eine Leitlinie und Fahrradsymbole auf der Fahrbahn sollen die neue Regelung für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich sichtbar machen.
Neue Vorrangregelung und Tempo-30-Zone
Neu geregelt wird auch der Vorrang im Bereich zur Greiner Straße: Dort wird ein „Vorrang geben“-Verkehrszeichen angebracht. Der derzeit zur 30-km/h-Zone zählende Abschnitt der Greiner Straße wird aus dieser Zone herausgenommen. Die Zentrumszone mit Tempo 30 beginnt in Fahrtrichtung Markt künftig ab dem Ende der Brücke über die Krems. In der Josef-Assam-Straße und der Josef-Roithmayr-Straße bleibt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit weiterhin bei 30 km/h.
Josef-Roithmayr-Straße in beide Richtungen befahrbar machen
Auch die Josef-Roithmayr-Straße wird neu organisiert: Die Einbahnregelung wird aufgehoben, die Straße kann dann wieder in beide Richtungen befahren werden. Das bestehende Halte- und Parkverbot auf beiden Straßenseiten bleibt jedoch aufrecht.
Parkverbot in Josef-Assam-Straße soll aufgehoben werden
In der Josef-Assam-Straße wird das bisherige Parkverbot beziehungsweise Halte- und Parkverbot aufgehoben. Aufgrund des vorgesehenen Radfahrstreifens liegen dort nicht mehr zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr vor. Halten bis zu zehn Minuten sowie Ladetätigkeiten bleiben daher erlaubt.
Neue Verkehrsführung geplant ab 16. Oktober
Die entsprechenden Verkehrsverordnungen sollen am 15. Oktober 2026 im Gemeinderat beschlossen werden. Die Umstellung der Beschilderung und damit der Verkehrsführung ist für 16. Oktober vorgesehen. Den Maßnahmen gingen Beratungen im Mobilitätsausschuss sowie Gespräche mit dem Sachverständigen für Straßenverkehrswesen des Landes Oberösterreich voraus. Die Marktgemeinde ersucht alle Verkehrsteilnehmenden, in der ersten Zeit nach der Umstellung besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein.
Kurzparkzonen: Überwachung ab Dezember geplant
Zusätzlich plant die Marktgemeinde, die Kurzparkzonen im Zentrumsbereich ab Mitte Dezember durch ein befugtes Unternehmen überwachen zu lassen. Damit sollen die Stellplätze häufiger für Kunden und Besucher verfügbar sein. Wer die zulässige Parkdauer überschreitet oder keine Parkuhr hinterlegt, muss künftig mit einer Ahndung rechnen.
Derzeit werden die bestehenden Kurzparkzonen sowie bisher nicht eindeutig abgegrenzte Bereiche überprüft. Erste Markierungsarbeiten für eine klarere Einteilung der Parkplätze wurden bereits durchgeführt. Parallel laufen Gespräche mit Sicherheitsfirmen; die notwendigen Beschlüsse der zuständigen Gemeindegremien sollen anschließend gefasst werden.








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