Ausbildung statt Abschiebung: Auch Peyman hofft auf Erfolg der Petition
KLEINZELL/OÖ. Peyman, Asylwerber aus dem Iran, legt seine Hände nicht in den Schoß und wartet auf Hilfe vom Staat. Er ergreift Eigeninitiative und arbeitet seit eineinhalb Jahren im Landschaftsbauunternehmen Garten Zauner. Jetzt aber liegt der negative Asylbescheid vor dem jungen Mann - er soll abgeschoben werden, wie so viele weitere Lehrlinge auch. Der Widerstand gegen solche Abschiebungen von künftigen Fachkräften formiert sich.
34 Personen aus der oö. Grundversorgung mit einem Lehrplatz sind von einer Abschiebung betroffen. „Tagtäglich werden neue Fälle bekannt, wo Betriebe, Asylwerbende und Umfeld entsetzt reagieren auf einen Negativbescheid aufgrund der bereits erworbenen Selbständigkeit und Integration“, berichtet Grüne-Landesrat Rudi Anschober, der deshalb die bundesweite Initiative „Ausbildung statt Abschiebung„ gestartet hat. Die Petition gegen Abschiebung der künftigen Fachkräfte hat allein online schon 9000 Unterstützungserklärungen bekommen, zusätzlich werden über Listen Unterschriften gesammelt, deren Anzahl noch gar nicht abschätzbar ist, freut sich Anschober.
Druck auf künftige Regierung
„Die Unterstützung für ein Bleiberecht für Asylwerbende in Lehre und damit für eine neue Perspektive auch für heimische Betriebe mit Mangellehrstellen, wo diese händeringend nach Lehrlingen suchen, ist überwältigend“, sagt der Integrations-Landesrat. Er will mit der Initiative politischen Druck erzeugen für die Sicherheit der Lehrlinge. Bis 10. Jänner kann die Petition noch unterschrieben werden.
Vorbildlicher Einsatz verdient Bleiberecht
Garten Zauner würde mit Peyman einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. „Wir haben ihn vor eineinhalb Jahren eingestellt, um soziale Verantwortung als Unternehmen wahrzunehmen, denn Integration betrifft alle. Andererseits gibt es auch kaum Lehrlinge und Facharbeiter am Arbeitsmarkt“, schildert Firmenchef Wolfgang Zauner.
Peyman integrierte sich schnell, lernte Deutsch und absolvierte bereits die 1. Klasse Berufsschule. Er wohnt in einer privaten Wohnung und macht gerade den Führerschein. „Sein persönliches Engagement ist enorm und er ist stets bemüht, sein Bestes zu geben. Sein negativer Asylbescheid hat uns alle tief erschüttert. Jedes persönliche Engagement, jede Empathie und jede Zivilcourage wird hier mit einem Schlag zunichte gemacht“, kritisiert der Kleinzeller, der sich trotz vieler Hürden für die Ausbildung von Peyman eingesetzt hat. „Realistisch betrachtet braucht Österreich diesen Zuzug, um auf den Fachkräftemangel zu reagieren“, ist Wolfgang Zauner überzeugt. Für ihn als Unternehmer ist es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar, warum Asylwerber mit diesem vorbildlichen Einsatz kein Bleiberecht bekommen.
Lösungsmodell aus Deutschland
In Deutschland verhilft seit Mitte 2016 die 3+2-Regelung Geflüchteten zu einem Zugang in den Arbeitsmarkt. Mit dieser bundesgesetzlichen Regelung haben Asylwerber einen Anspruch auf eine Duldung während einer dreijährigen Lehre sowie für eine Zeit von zwei Jahren während einer anschließenden Beschäftigung, sofern sie einen Ausbildungsvertrag vorlegen. „So einfach ließe sich eine Regelung für ein Bleiberecht für Asylwerber in Lehre umsetzen, wenn nur der Wille da ist“, sagt dazu Rudi Anschober.
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