Tödlicher Motorbootunfall: Prozess beginnt im April
KREMS/ KLAGENFURT. In wenigen Wochen muss sich jener niederösterreichische Bootslenker vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten, der im Juni 2017 einen tödlichen Bootsunfall auf dem Wörthersee verschuldet haben soll. Bei dem Unglück war ein Kremser Unternehmer ums Leben gekommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Laut ORF beginnt in der zweiten April-Hälfte am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen niederösterreichischen Bootslenker. Dieser muss sich nach Angaben des Gerichts wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Bei einem Bootsausflug auf dem Wörthersee im Juni 2017 war ein Kremser Unternehmer über Bord gegangen, er konnte nur noch tot geborgen worden. Der Bootslenker soll zum Unglückszeitpunkt alkoholisiert gewesen sein.
Kremser erlitt tödliche Kopfverletzungen
Ebenfalls angeklagt ist der Schiffsführer, ihm wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Laut ORF hatte der Bootsführer, den Passagier (der ein Schiffspatent besaß) ans Steuer gelassen. Danach war es zum Unfall gekommen. Der Kremser Unternehmer hatte bei dem Unfall tödliche Kopfverletzungen erlitten, seine Leiche wurde erst am nächsten Tag gefunden.
ORF-Artikel: http://kaernten.orf.at/news/stories/2896898/
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