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LAAKIRCHEN. Die Diskussion um die Errichtung eines Schweinestalls im Ortsteil Schneiderhaid ist um eine Facette reicher: Laut einer Entscheidung des OÖ Landesverwaltungsgerichts gibt es im Bewilligungsverfahren „formelle Mängel“.

Symbolfoto: Weihbold
Symbolfoto: Weihbold

Die Stadtgemeinde hatte dem Bauwerber, einer Kommanditgesellschaft, eine Baubewilligung erteilt. Da die entsprechende Gesellschaft jedoch bislang nicht ins Firmenbuch eingetragen wurde, habe sie nicht die volle Rechtsfähigkeit erlangt – der Bescheid sei daher „an eine nicht existente beziehungsweise nicht rechtsfähige Gesellschaft“ zugestellt worden. Rechtlich liege daher keine Baubewilligung sondern ein „rechtliches Nichts“ vor, so der Landesverwaltungsgerichtshof.

Inhaltliche Einwände der Nachbarn konnte noch nicht behandelt werden

Die beschwerdeführenden Nachbarn „bekämpften somit eine rechtlich nicht existente Bewilligung“. Die konkreten Einwendungen der Nachbarn seien daher nicht behandelt worden, dies sei erst nach einer formal korrekten Bewilligung der Stadtgemeinde möglich.

Nächste Schritte noch unklar

Bei dem kritisierten Fakt handle es sich um einen Formalfehler, so Bürgermeister Fritz Feichtinger (SP), vorerst seien jedoch keine Bauarbeiten möglich. Die Situation sei „juristisch spannend“, man müsse nun abklären, ob es reiche, die Gesellschaft ins Firmenbuch einzutragen, oder ob ein neuer Bescheid nötig ist.


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