Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

KEMATEN. Die vom Land OÖ neu eingeführten Kosten für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten sorgen auch in Kematen für politische Unstimmigkeiten. FPÖ und SPÖ kritisieren, dass die Zwei-Tagesbetreuung in den Kematner Kindergärten nicht umgesetzt wird. Der Bürgermeister (VP) verweist auf die Zuständigkeit der Rechtsträger. 

Kinderbetreuung am Nachmittag wieder kostenpflichtig. Foto: Lordn/Shutterstock.com
Kinderbetreuung am Nachmittag wieder kostenpflichtig. Foto: Lordn/Shutterstock.com

„Das Landesgesetz sieht ein Zwei-, ein Drei- oder ein Fünftagesmodell vor. Wir von der FPÖ stehen zu 100 Prozent hinter dem Landesmodell. Wir fordern aber auch die volle Umsetzung dessen. Das Zwei-Tages-Modell würde von zahlreichen Eltern im Ort benötigt, was der ÖVP scheinbar egal ist“, kritisiert FPÖ-Fraktionsobmann Christian Deutinger.

„Zwar kann das bestehende Betreuungspersonal gehalten werden, aber im Sinne der Eltern ist das Kematner ÖVP-Modell nicht“, unterstreicht der SPÖ-Fraktionsobmann Christian Neubauer. Bürgermeister Markus Stadlbauer von der ÖVP betont gegenüber Tips, dass das Land diese Entscheidung ganz klar an die Rechtsträger delegiert hat.

Da es in Kematen keine gemeindeeigene Kinderbetreuungseinrichtung gibt, sondern die Pfarrcaritas und der Familienbund die Rechtsträger sind, haben diese das Tarifmodell zu beschließen.

„Die Rechtsträger haben sich für ein einheitliches Modell entschieden. Genau wie schon in der Krabbelgruppe und auch im Hort wird es also auch im Kindergarten keinen Zwei-Tages-Tarif geben. Das haben die Rechtsträger in Absprache mit den Elternvertretern beschlossen und ist in diesem Fall keine Sache der Politik“, so Stadlbauer. 


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden

Antworten
Gastuser
Gastuser
12.02.2018 13:44

So, hier die erste Hälfte ;)

Hoppla, erste Hälfte verloren gegangen ;) Hier wir zwar der 2-Tagestarif angeboten, gilt aber nur für fixe Wochentage. Somit ist er für Eltern mit variablen Tagen.......siehe oben ;)

Antworten
Gastuser
Gastuser
12.02.2018 13:40

Hier genauso

also alle im Schichtdienst) nicht wählbar. Nach längerem Nachfragen meinerseits kam heraus, dass dies nicht vom Land festgelegt wurde, sondern die Gemeinde das so beschlossen hat, weil es angeblich organisatorisch nicht möglich wäre. Alle betroffenen Eltern müssten somit die vollen 5 Tage bezahlen, auch wenn sie nur ein oder zwei brauchen.