Franz Ebner trifft Präsident von Verfassungsgerichtshof
ST. MARIEN/WIEN. Bundesratspräsident Franz Ebner aus St. Marien, der seit dem 1. Juli 2024 im Amt ist, hat sich mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, zum Gespräch getroffen. Ebner stellte dabei die zentralen Schwerpunkte seiner Präsidentschaft in der Länderkammer vor.
In dem Gespräch hob Ebner die entscheidende Rolle des Verfassungsgerichtshofs für die Demokratie hervor. „Die Demokratie lebt von der Akzeptanz der verfassungsrechtlichen Regeln durch ihre Akteure. Diese Regeln prüft der Verfassungsgerichtshof auf ihre Gesetzmäßigkeit – er ist damit ein wesentlicher Garant zur Erhaltung unserer Demokratie“, erklärte Ebner.
Schwerpunkte der Verfassungsprüfung im Jahr 2023
Grabenwarter informierte, dass der Verfassungsgerichtshof 2023 zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfte. Besonders das Asyl- und Fremdenrecht stand im Fokus, da jede zweite Eingabe dieses Themenfeld betraf. Der Verfassungsgerichtshof hat die Befugnis, Gesetze und Verordnungen aufzuheben, wenn sie gegen Grund- und Menschenrechte oder die Verfassung verstoßen.
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