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LINZ. Die Ermittlungen rund um den tragischen Unfall am Bahnhof Ebelsberg, bei dem heuer im Frühling ein knapp zweijähriges Mädchen starb, sind beendet. Nun muss das Gericht entscheiden.

Nach dem tragischen Unfall herrschte tiefe Betroffenheit und Anteilahme. Foto: Weihbold
Nach dem tragischen Unfall herrschte tiefe Betroffenheit und Anteilahme. Foto: Weihbold

Am 8. April 2015 kam es am Bahnhof Linz-Ebelsberg zu dem tragischen Unfall: Der nur kurz unbeaufsichtigte Kinderwagen rollte vom Bahnsteig auf die Gleise und wurde von einem durchfahrenden Güterzug erfasst: Die 18 Monate alte Lilly hatte keine Chance, sie wurde tödlich verletzt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei ergaben, dass die Mutter den Kinderwagen kurz unbeaufsichtigt ließ, um eine Fahrkarte zu kaufen. Aufgrund von Zeugenaussagen und eines eingeholten Gutachtens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Mutter die Bremsen des Kinderwagens nicht angezogen hatte, sodass dieser vom Sog des einfahrenden Zuges erfasst und auf die Gleise gerissen wurde. Rechtlich ist das Verhalten als Fahrlässigkeit zu qualifizieren.

Da das Gesetz in solchen Fällen keine andere Möglichkeit vorsieht, wurde von der Staatsanwaltschaft Linz Anklage wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung erhoben. Gleichzeitig wurde – mit Zustimmung des Verteidigers und der Mutter – die Durchführung eines sogenannten Mandatsverfahrens beantragt. Bei diesem Verfahren entfällt eine Verhandlung und das Gericht entscheidet aufgrund der Aktenlage. Im Falle einer Verurteilung erfolgt diese mittels Strafverfügung. Eine rechtskräftige Strafverfügung steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und gilt als Vorstrafe. Nun hat das Bezirksgericht Linz zu entscheiden, ob es eine solche Strafverfügung erlässt.

Dem Lokführer konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Den Ermittlungsergebnissen zufolge fuhr er sogar langsamer als erlaubt durch den Bahnhof. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.


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