OÖ. Wer mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, kann schnell den Überblick verlieren. Das kann mitunter gefährlich sein: Manche Wirkstoffe stören einander gegenseitig in ihrer Wirkung – und das nicht nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dies soll künftig verhindert werden: Im Dezember 2018 beginnt die schrittweise Einführung der e-Medikation in Oberösterreich.
Die e-Medikation ist eine Teilanwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. OÖGKK-Obmann Albert Maringer erklärt: „Von Ärzten verordnete und in der Apotheke ausgegebene Medikamente werden künftig in der e-Medikationsliste des Patienten für ein Jahr gespeichert. Behandelnde Ärzte können auf einen Blick die aktuelle Medikation ihres Patienten einsehen. Unerwünschte Wechselwirkungen bei der Einnahme mehrere Medikamente können so viel leichter vermieden werden. Auch Apotheker können mit Erlaubnis ihrer Kunden Einblick nehmen und etwa bei der Ausgabe von verordneten oder rezeptfreien Mitteln vor Wechselwirkungen warnen.“
Schrittweise Einführung in den Bezirken
Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Kärnten haben die e-Medikation bereits erfolgreich implementiert. In Oberösterreich startet ab Dezember 2018 die e-Medikation schrittweise in den Bezirken.
- Eferding, Freistadt, Grieskirchen, Perg, Rohrbach, Schärding und Urfahr-Umgebung: bis 13. Dezember 2018:
- Braunau, Ried, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land: bis 31. Jänner 2019
- Gmunden, Kirchdorf, Steyr und Steyr-Land: bis 14. Februar 2019
- Linz und Linz-Land: Bis 28. Februar 2019
So funktioniert e-Medikation beim Arzt
Von niedergelassenen Vertragsärzten verordnete Medikamente werden zukünftig der in e-Medikation gespeichert. Behandelnde Ärzte können diese Medikationsliste einsehen und haben somit eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. OMR Dr. Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte Oberösterreichs sagt dazu: „Vor allem bei Patienten, bei denen die Kommunikation schwierig ist, also ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund, ist diese Dokumentation essenziell. In einigen Fällen vermag sie hinsichtlich der Wechselwirkung mancher Medikamente sogar von sehr großer Bedeutung sein.“
e-Medikation in der Apotheke
Ärztliche Rezepte sind künftig mit einem Code versehen. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept in der Apotheke wird die tatsächliche Abgabe der verordneten Medikamente an den Patienten in der e-Medikation vermerkt. Zusätzlich können Patienten in der Apotheke mittels ihrer e-card auch rezeptfreie Medikamente in die e-Medikation eintragen lassen. Auch solche Medikamente können Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen hervorrufen, der Apotheker kann Patienten nun davor warnen und entsprechend beraten.
Wer darf die e-Medikation einsehen?
Die Voraussetzungen für einen Zugriff auf die e-Medikation sind vom Gesetzgeber streng reguliert.
- Ärzte mit aufrechtem Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnis durch Stecken der e-card erhalten für 28 Tage Einblick in die gesamte e-Medikation.
- Jene Apotheken, die vom Patienten mittels Stecken der der e-card berechtigt wurden, erhalten für zwei Stunden Zugriff auf die e-Medikation. Ohne Zustimmung des Patienten und ohne Stecken der e-card sieht der Apotheker ausschließlich jene Medikamente, die am mitgebrachten Rezept angeführt sind.
- Krankenhäuser erhalten nach eindeutiger Identifikation des Patienten Zugriff auf die e-Medikation.
Keinen Zugriff haben hingegen die Chefärzte der Sozialversicherungen, Ärzte privater Versicherungen, Amtsärzte, Schulärzte, Betriebsärzte, Stellungsärzte des Bundesheeres sowie all jene Ärzte, die durch den Patienten vom Zugriff ausgeschlossen wurden.
Zugriff auf die persönliche e-Medikation
Im ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at sehen Patienten die ihnen verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, aber auch die noch offenen Rezepte. Auch die Protokolldaten (wer hat auf die Liste zugegriffen?) sind für den Patienten einsehbar. Voraussetzung für die Einsichtnahme ist eine Anmeldung mit Handysignatur oder Bürgerkarte. Patienten ohne Internetzugang können sich für die Einsichtnahme an die ELGA-Ombudsstelle des Landes OÖ wenden.
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03.09.2020 18:33
Apotheke
Das Mischen inkompatibler Medikamente ist eine echte Sorge. Ich bin froh, dass andere Apotheken Maßnahmen ergreifen, um Verwechslungen zu vermeiden! Pillen sehen oft auch gleich aus. | https://www.apotheke-haid.at/de/linz/
19.11.2018 23:05
Vielen Dank!
Vielen Dank für diese Informationen! Prinzipiell muss ich sagen, dass die persönliche e-Medikation eine gute Sache ist. Wobei bei uns vor allem mein Opa dafür Bedarf hätte, und da gestaltet sich das schwierig...