Flächenfraß vermeiden - Raumordnungsnovelle ist in Begutachtung
LINZ. Schon im Vorfeld gab es viel Aufregung um die Novelle des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes. Nun ist diese in Begutachtung.

„Der Begutachtungsentwurf ist fertig geworden“, so Wirtschafts- und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner. Ein Schwerpunkt soll bei der Novelle auf der Nutzbar-Machung von bereits gewidmetem Bauland liegen. „Grundbuch statt Sparbuch soll der Vergangenheit angehören.“ Der Spekulation mit Grund soll Einhalt geboten werden. Bevor Flächen neu gewidmet werden, sollen brach liegende Flächen genutzt werden. Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen Erhaltungsbeiträge für unbebautes Bauland zu erhöhen.
Zersiedlung verhindern
So soll auch eine weitere Zersiedelung vermieden werden. So soll es künftig auch eine abgestufte Kategorisierung bestehender Siedlungen geben. In „prioritären Siedlungsschwerpunkten“ soll der Hauptteil der Siedlungsentwicklung stattfinden. Zudem gibt es noch „ergänzende Siedlungsschwerpunkte“, die nur untergeordnete Aufgaben erfüllen. In der dritten Kategorie - den „peripheren Siedlungsbereiche“ - also Randlagen „tut man noch abrunden, aber nicht mehr weiter zersiedeln“. Außerhalb dieser drei Kategorien soll keine Umwidmung mehr möglich sein.
Die Nachnutzung von Gebäuden im Grünland soll jedoch erleichtert werden. „Sinnvolle Adaptierungen erlauben wir.“ Geringfügige Zubauten oder ein Kubatrabtausch – wie zum Beispiel die Erhöhung der Raumhöhe – sollen so bei alten Bauernhöfen künftig möglich werden.
Leerstehende Gebäude nutzen
Auch sollen künftig leerstehende Gebäude genutzt werden, statt neue Gebäude zu errichten – sofern dies möglich ist –, auch bei Geschäften. Sollte ein neues Gebäude für einen Supermarkt notwendig sein, soll dieser in dreigeschossiger Bauweise „mit Wohnungen und Büros darüber und optimalerweise einer Solaranlage darauf“ errichtet werden. „Wenn wir einen Supermarkt mit Büros und Wohnungen wollen, dann müssen wir eine gemischte Nutzung ermöglich“, erläutert Achleitner
Beschluss im Sommer
Noch bis 30. März liegt das Gesetz zur Begutachtung auf. „Ich möchte, dass wir eine breite Einbindung aller Interessierten und Betroffenen haben.“ Anschließend wird die Regierungsvorlage erarbeitet. „Im Sommer bei der letzten Landtagssitzung sollte der Beschluss stehen – das ist mein Wunsch“, so Achleitner. „Dann würde es im Herbst in Kraft treten.“
Grüne: „Deutlich Luft nach oben“
Kritik an dem Entwurf kommt von den Grünen: „Hier muss noch nachgebessert werden. Es fehlt die Konsequenz in den Maßnahmen“, kritisiert die Grüne Raumordnungssprecherin Uli Böker die Novelle als „halbherzig“.
Dass es bei Einkaufszentren und Betrieben künftig weniger Freiflächenparkplätze geben soll und mehr Tief- und Hochgaragen sei zwar ein erster Ansatz. Aber: „Eine Verpflichtung nur bis 50 Prozent ist zu wenig. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein“, betont Böker. Auch dass Leerstände genutzt und damit die Ortskerne belebt werden sollen, sei ein hehrer Ansatz, der aber an fehlenden konkreten Maßnahmen scheitern werde.


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