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Schiedstelle für Behandlungszwischenfälle: "Kommt es zu einer Unzufriedenheit, muss diese geklärt werden"

Nora Heindl, 21.10.2020 13:05

LINZ/OÖ. Bereits seit 1991 gibt es die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich. Ihr Ziel: Beschwerden von Patientinnen und Patienten klären und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Seit dem Bestehen gab es 5.237 Beschwerden (Stand: Dezember 2019), von denen es bei 41 Prozent zu einer Zahlung kam. Insgesamt wurden rund 18 Millionen Euro von den Haftpflichtversicherungen an Patienten bezahlt.

 (Foto: Ju Jae-young/Shutterstock.com)
(Foto: Ju Jae-young/Shutterstock.com)

Hat ein Patient das Gefühl, von seinem Arzt nicht adäquat behandelt worden zu sein und dadurch einen Schaden erlitten zu haben, kann er sich an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle wenden – sowohl bei Beschwerden über niedergelassene Ärzte als auch über Ärzte in den Spitälern. Die Schiedsstelle kann bei der Klärung der Beschwerde helfen und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Die Patienten sparen sich so langwierige Gerichtsprozesse.

„Die Anliegen der Patienten werden sehr ernst genommen. Das ist natürlich auch im Interesse der Ärzte – denn diese behandeln ihre Patienten gerne. Kommt es zu einer Unzufriedenheit, muss diese geklärt werden, auch um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wiederherzustellen“, erläutert Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich.

Meistens handelt es sich bei den Fällen, die bei der Schiedsstelle Eingang finden, um Aufklärungsfehler, Komplikationen nach Operationen oder verspätete Diagnosen. „Wesentlicher Punkt bei den Vergleichs-Verhandlungen ist es, die Probleme gemeinsam aufzuarbeiten, da es sich zu einem ganz großen Teil um Komplikationen handelt und nicht um einen Behandlungsfehler. Diese können trotz lege artis-Behandlung vorkommen, ohne dass ein Verschulden eines Mediziners im Spiel ist“, sagt Maria Leitner, Bereichsleiterin Recht & Schiedsstellen der Ärztekammer für Oberösterreich.

Ablauf der Schiedsstelle

Zuerst schickt der Patient eine schriftliche Beschwerde, die Schiedsstelle holt anschließend die Krankengeschichte (mit dem Einverständnis des Patienten) und eine Stellungnahme des Arztes ein, dann wird ein Termin vereinbart.

Bei einer Sitzung bekommt der Patient oder Vertreter die Möglichkeit, die Beschwerde vorzutragen, dann wird der betroffene Arzt um seine Stellungnahme gebeten.

Zum Schluss gibt der ärztliche Gutachter seine Meinung ab, anschließend wird gemeinsam mit den Vertretern der Rechtsträger und Versicherungen an einer Lösung gearbeitet.

Unabhängig und transparent

Das Wesentliche an der Schiedsstelle: Den Vorsitz der Kommission hat ein unabhängiger Richter inne. Dieser, sein Vertreter, zwei ärztliche Beisitzer und zwei juridische Beisitzer bilden gemeinsam die Kommission. Sie hat im Verfahren eine reine Vermittlerrolle und gibt auch über ausdrückliches Ersuchen einen unverbindlichen Vorschlag für die Konfliktlösung ab.

Das Verfahren ist sehr transparent: alle relevanten Personen und Institution sind über die jeweiligen Schritte informiert. Zudem ist die Schiedsstelle kostenlos, unbürokratisch und der Klageweg kann immer noch beschritten werden.

Außergerichtliche Einigung steht im Vordergrund

Im Vordergrund der Schiedsstelle steht immer die Klärung der Beschwerden und eine Lösung abseits von Gerichtssälen – zum Vorteil der Ärzte aber auch der Patienten: „Ganz wesentlich ist, dass man etwas bewegen kann und es eine außergerichtliche Lösung gibt – gerade für die Patientinnen und Patienten ist ein womöglich jahrelang andauerndes Gerichtsverfahren sehr belastend“, sagt Helmut Hubner, Vorsitzender der Kommission und Präsident des Oberlandesgerichts i. R.

Zudem ist so eine wesentlich bessere Gesprächsbasis möglich, betont Gunter Neuwirth, Ärztlicher Beisitzer der Kommission: „Vor Gericht sind die Fronten schon verhärtet, aber in der Schiedsstelle ist ein amikales Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre möglich.“

Rechtsträger und Versicherungen als wichtige Partner

Für den Erfolg der Schiedsstelle ist die Kommunikation zwischen allen Beteiligten entscheidend: Vor allem die gute Zusammenarbeit mit den Rechtsträgern und Versicherungen ist essentiell, denn ohne die Teilnahme dieser an den Verfahren und die Akzeptanz dieser im Hinblick auf die Ergebnisse, würde die Schiedsstelle kaum etwas erreichen.


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