
LINZ. Der Linzer Ordnungsdienst bearbeitete im Vorjahr 18.000 Fälle. Darunter waren vor allem die Überwachung der gebührenfreien Kurzparkzonen sowie der Halte- und Parkverbote.
Der Linzer Ordnungsdienst zieht Bilanz über seine Arbeit im Jahr 2020. Insgesamt wurden 18.000 Fälle bearbeitet. Dabei dominierten die Überwachung der gebührenfreien Kurzparkzonen sowie der Halte- und Parkverbote. Außerdem verteilte der Ordnungsdienst mehr als 12.000 Organstrafverfügungen, sprich Geldstrafen für Verwaltungsübertretungen. Ungefähr 3.500 Mal waren die Teams Ansprechpartner für die Bevölkerung. Etwa 1.000 Mal gab es Beanstandungen rund um Hunde. Bettelei war hingegen nur 340 Mal Thema.
Erweiterter Aufgabenbereich
Durch die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung erweiterte sich auch der Aufgabenbereich des Linzer Ordnungsdienstes. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat eine Kompetenzerweiterung. „Die Ordnungshüter sind dadurch zur Abwehr von Belästigungen und zur Sicherung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 2 Oö. Polizeistrafgesetzes (auch bekannt als „Punk-Paragraph“) befugt. Das bedeutet, dass die OSL-Mitarbeiter etwa Menschen eines öffentlichen Ortes verweisen können, wenn sie andere Menschen in unzumutbarer Weise belästigen oder beim Zugang von öffentlichen Einrichtungen behindern. Auch Anzeigen sind möglich“, führt der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) aus. Er bedankt sich bei den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes, die viel Flexibilität und Einsatzbereitschaft gezeigt hätten.
In Bezug auf die Corona-Pandemie achteten die Ordnungskräfte im Vorjahr etwa darauf, dass alle Bestimmungen in den Rathäusern eingehalten werden. Die Mitarbeiter unterstützten auch den Erhebungsdienst und die Polizei bei der Überprüfung von Lokalen, ob sie sich an behördliche Auflagen und Vorschriften halten. Weitere Einsatzbereiche waren Kontrollgänge im Neuen Rathaus während der Grippeimpfaktion und bei den Massentests.