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Selbsttests an Schulen: Bereits Covid-infizierte Schüler ausgenommen

Karin Seyringer, 05.02.2021 16:43

WIEN/OÖ/NÖ. Am 8. Februar starten die Schüler in Niederösterreich, am 15. Februar jene in Oberösterreich wieder in den Präsenzunterricht. Wie angekündigt ist die Rückkehr an die Schulen mit Covid-Selbsttests zweimal pro Woche verbunden. Nun steht fest: Auch Schüler, die innerhalb der letzten sechs Monate Corona hatten, müssen die Tests nicht durchführen. Das regelt der vom Bildungsministerium veröffentlichte Erlass zum Schulbetrieb nach den Semesterferien.

Symbolfoto (Foto: panitanphoto/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: panitanphoto/Shutterstock.com)

Schüler der Volksschule und der Sonderschulen starten nach den Semesterferien im vollständigen Präsenzunterricht, die älteren Schüler im Schichtbetrieb.

Die Schulen sind aber für Betreuung auch für jene Schüler, die im Schichtbetrieb gerade nicht in der Schule wären, offen, das Angebot soll aber nun in Anspruch genommen werden, „wenn eine häusliche Betreuung sonst nicht sichergestellt ist“, heißt es im Erlass.

Voraussetzung: Negativer Covid-Test

Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung ist der Nachweis eines negativen Antigen-Tests. Der Test wird laut Erlass am Schulstandort durchgeführt, es handelt sich um einen anterio-nasalen Selbsttest, mittlerweile als „Nasenbohrertest“ bekannt. Schüler testen sich jeweils am ersten Tag der Anwesenheit in der Schule (Präsenzunterricht bzw. Betreuung) und bei mehr als zweitägigem Schulbesuch ein weiteres Mal pro Woche. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Testungen beaufsichtigt werden und die Schule eine Liste der bereits getesteten Schülern erhält. In der Regel findet die Testung im Klassenverband statt. Für Eltern, die ihre Kinder beim Test unterstützen wollen, werden an Volksschulen am Beginn des Unterrichtstages Teststationen eingerichtet. Dazu dürfen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Schulstandort betreten.

Bei positivem Antigen-Testergebnis kontaktiert die Schule 1450 und die örtliche Gesundheitsbehörde.

Für Schüler unter 14 Jahren ist für die Tests eine Einverständniserklärung einzuholen. Trotz negativem Test haben Schüler ab der 9. Schulstufe auch FFP2-Masken zu tragen.

Wenn sich Schüler nicht testen lassen wollen oder die Eltern kein Einverständnis geben, müssen diese zu Hause bleiben. Im „ortsungebundenen Unterricht“ erhalten sie vor allem Arbeitspakete, regelt der Erlass.

Covid-Genesene ausgenommen

Wenn der Schüler schon mit Covid-19 infiziert war, besteht keine Notwendigkeit für die regelmäßigen Tests. Hier braucht es eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest, nicht älter als sechs Monate.

Gleiches gilt auch für Lehrer - Personen, die in den letzten sechs Monaten Corona hatten, sind auch von der wöchentlichen Berufsgruppen-Testung ausgenommen. Den Lehrern wird vom Bildungsministerium außerdem empfohlen, neben den wöchentlichen Pflicht-Tests auch die „Nasenbohrer-Tests“ an den Schulen zu nutzen.


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