OÖ. Um möglichst vielen Menschen zu den Osterfeiertagen eine Antigen-Testungen zu ermöglichen, erweitert das Land OÖ die Testkapazitäten am Gründonnerstag (1.4.), Karfreitag (2.4.) und Karsamstag (3.4.). Das Testangebot von rund 40.000 Tests pro Tag an den rund 100 Standorten wird damit vorübergehend noch einmal um 10.000 Tests aufgestockt. Testtermine an den zusätzlichen Standorten und zu den erweiterten Öffnungszeiten an bestehenden Teststraßen können bereits gebucht werden.
Zu Ostern stehen folgende zusätzliche Teststandorte zur Verfügung:
- Braunau: Mehrzweckhalle Helpfau-Uttendorf
- Perg: Bezirkssporthalle Perg
- Ried/I.: Berufsschule Ried
- Schärding: Sporthalle Andorf
- Wels: Stadthalle Wels
- Wels-Land: Volksheim Stadl-Paura
- Steyr-Land: Hier wird die Antigen-Testmöglichkeit am RK-Drive-In Waldneukirchen noch bis 4. April verlängert. Ab 5. April werden die Antigentestungen für diese Region im Turnsaal Waldneukirchen und nicht wie ursprünglich geplant im Rudensaal in Sierning angeboten. Der RK-Drive-In Waldneukirchen wird ab 5. April ausschließlich für PCR-Tests genützt.
- Eferding: Hier wird die Antigen-Testmöglichkeit am RK-Drive-In Eferding noch bis 3. April verlängert. Ab 2. April öffnet bereits die neue Teststraße in der Bezirkssporthalle Eferding. Der RK-Drive-In Eferding wird ab 4. April ausschließlich für PCR-Tests genützt.
Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst
Durch das zusätzliche Testangebot zu Ostern kann es zu einzelnen Anpassungen bei den Öffnungszeiten kommen. Ein Überblick zu den aktuellen Teststandorten und Öffnungszeiten ist auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test abrufbar.
„Die steigenden Zahlen und die dadurch geplanten Verschärfungen in den Ostbundesländern stellen uns vor große Herausforderungen. Gerade zu den Osterfeiertagen ist die Gefahr einer Ansteckung groß. Wir appellieren daher, neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, vor allem auch vom umfangreichen Gratis-Testangebot im Land Gebrauch zu machen“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer.
Betreut werden die zusätzlichen Teststandorte zu Ostern von den Mitarbeitern vom OÖ Roten Kreuz. Diese werden sich dann ab April jedoch verstärkt auf den Ausbau der Impfstraßen und PCR-Testungen konzentrieren. Die von ihnen bisher geführten Teststandorte übernimmt die Firma WEMS als externer Partner. Damit kann das Testangebot wie bisher bestehen bleiben, ebenso werden die Standorte weitestgehend beibehalten.
Ausbau der Impfstraßen
Entsprechend dem gemeinsamen Konzept vom Krisenstab des Landes und dem Rotem Kreuz werden die bisher sieben Impfstraßen ab sofort und je nach Bedarf stufenweise auf insgesamt 17 Impfstellen erweitert. An den Bezirksverwaltungsbehörden werden die schon vereinbarten Zweitimpfungen durchgeführt. Alle weiteren Impfungen werden dann durch das Rote Kreuz an den 17 Impfstraßen erfolgen.
„Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Damit alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher möglichst rasch eine Corona-Schutzimpfung erhalten, wird sich das OÖ Rote Kreuz verstärkt auf die Organisation von Impfstandorten konzentrieren“, erklärt OÖ. Rotkreuz-Präsident Walter Aichinger.
„Parallel zum Testen werden wir – sobald größere Impfstoffmengen zur Verfügung stehen – ganz klar alles daran setzen, jeden verfügbaren Impfstoff sofort an jene weiterzugeben, die sich impfen lassen möchten“, freut sich Landeshauptmann-Stv. Christine Haberlander.
Alle Testmöglichkeiten auf einen Blick
Übersicht der mehr als 100 öffentlichen Teststandorte sowie der zusätzlichen Testmöglichkeiten für Ostern inklusive aktueller Öffnungszeiten unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test
Übersicht der rund 130 oberösterreichischen Apotheken, die kostenlose Antigen-Schnelltests durchführen: www.apothekerkammer.at/gratis-schnelltests
Unbedingt anmelden auf: www.oesterreich-testet.at
Verordnung des Bundes zu Treffen
Ein zuvor durchgeführter Antigentest minimiert zwar das Risiko einer weiteren Ansteckung, stellt aber immer nur eine Momentaufnahme dar. Das Einhalten der weiteren Schutzmaßnahmen wie Abstand-Halten, FFP-2-Masken-Tragen und Händehygiene ist trotz allem unerlässlich. Private Treffen sollten in sehr eingeschränktem Rahmen stattfinden. Hier gilt laut Verordnung des Bundes folgendes:
Treffen im öffentlichen Bereich beziehungsweise an Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen (wie etwa Gärten, Garagen, Schuppen, Scheunen) sind zwischen 6 und 20 Uhr, von maximal zwei Haushalten erlaubt: maximal vier Erwachsene mit ihren maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern.
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