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LINZ. Bei Mietstreitigkeiten können sich Linzer an die oö-weit einzige Mietzinsschlichtungsstelle wenden. Die Bilanz kann sich sehen lassen: Lediglich vier von 99 Fällen landeten im Jahr 2021 vor Gericht. 

 (Foto: Ralf Kleemann/eccolo/stock.adobe.com)
(Foto: Ralf Kleemann/eccolo/stock.adobe.com)

Die Mietzinsschlichtungsstelle der Stadt Linz dient als erste beratende Vorinstanz und hilft vor allem Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können. Neben Konflikten zu Mietverträgen, die Höhe des Hauptmietzinses oder der Betriebskosten, steht häufig auch die Frage der Erhaltung der Wohnungen wie der Austausch der Fenster oder die Beseitigung von Schimmel im Fokus der Beratungen.

Im Jahr 2021 erreichten 88 Anträge (2020: 105 Anträge) die Mietzinsschlichtungsstelle. Insgesamt konnte die Serviceeinrichtung 99 Verfahren abschließen, wobei hierunter auch offene Anträge aus dem Jahr 2020 fallen. Lediglich vier Fälle wurden im Jahr 2021 gerichtsanhängig gemacht, alle anderen Verfahren konnten vor der Schlichtungsstelle außergerichtlich bzw. mittels Vergleich erledigt werden. „Diese erfreuliche Bilanz zeigt klar auf, dass eine Inanspruchnahme der Mietzinsschlichtungsstelle die Chance deutlich erhöht, einen Vergleich zu erzielen und teure sowie langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden“, betont Bürgermeister Luger.

Die Stadt Linz hat sich bereits 1949 zur Einrichtung einer Mietzinsstelle bekannt. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Vorinstanz des Gerichtes, deren Aufgabe es ist, eine gütliche Beilegung von Verfahren zu ermöglichen, die über einen Antrag der Streitparteien eingeleitet werden. Muss ein Bescheid ausgestellt werden, fallen Verwaltungsabgaben in Höhe von 6,50 Euro an.

Die Beratung bzw. ein Erstgespräch sind kostenlos. Telefonische Auskünfte unter 0732/7070-2458

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