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Online Redaktion, 18.08.2023 12:55

LINZ/WELS. Wie berichtet, will die Stadt Linz die Verfolgung von Homosexuellen unter dem NS-Regime historisch aufarbeiten und damit auch ihre Bekenntnis zur LGBTIQ*-Community bekräftigen. Bei der Präsentation des Forschungsprojekts wurde angesprochen, welchen Anfeindungen die Community noch heute ausgesetzt ist, etwa durch die homophoben Schmierereien im öffentlichen Raum oder tätliche Angriffe bei der linzpride. In beiden Fällen gibt es nun Urteile.

Am Landesgericht Wels wurde der Fall der 125 homophoben und antimuslimischen Graffiti-Sprühereien im gesamten Bundesland Oberösterreich verhandelt. (Foto: FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR)

Bei der linzpride 2022 kam es zu einer brutalen Attacke auf Teilnehmer der Parade: Laut Polizeibericht rotteten sich dabei mehrere Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren am Taubenmarkt zusammen und griffen eine Gruppe aus der Transgender-Community an. Drei Personen wurden dabei verletzt.

Laut einem Bericht der Kronenzeitung blieb der Angriff fast ohne Konsequenzen: demnach reichten bei einem Teil der Verdächtigen die Beweise nicht für eine Anklage aus, eine Angreiferin war noch nicht strafmündig. Ein Beschuldigter bekam eine Diversion und eine Probezeit nach dem Jugendstrafgesetz, bei einem weiteren wurde das Verfahren mit Vorbehalt eingestellt.

Rechtskräftiges Urteil im Fall der homophoben, antimuslimischen Schmierereien

Was die homophoben und rassistischen Schmierereien im Stadtgebiet von Linz und Wels betrifft, konnte die Polizei, wie berichtet, den Täter ausfindig machen. Der 36-jährige gebürtige Rumäne aus Wels-Land musste sich im August am Landesgericht Wels wegen dem Vorwurf der Verhetzung, der Sachbeschädigung und der Herabwürdigung religiöser Lehren verantworten. Im Fall der Verhetzung erfolgte ein Freispruch, der beiden anderen Vergehen wurde er schuldig gesprochen. Verhängt wurde eine unbedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je Acht Euro sowie eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten mit dreijähriger Probezeit.Zudem wurde er zu Schadenersatzbeträgen zwischen 4.153 Euro und hundert Euro an insgesamt vierzig Geschädigte verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


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