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Das Los zum Laienrichter kann jeden treffen

Leserartikel Daniela Schmierer, 29.09.2016 18:13

OÖ/NÖ. Aktuell im Fall des Grazer Amokfahrers urteilen Laien - wie du und ich - über das restliche Leben von Alen R. Diesen Job kann jedem Österreicher, ab 24 Jahren, erteilt werden. Nach einem Crashkurs zur Rechtslage und dem Ehrenwort, nach bestem Gewissen zu entscheiden, sitzt man ehrenamtlich auf der Richterbank. Erhöht gegenüber dem Geklagten.

Für Rührseligkeit ist im Schöffenamt kein Platz. Und ob man sich als  “Amateur-Richter“ überhaupt eigne, wird nicht geprüft. Dennoch, das Los zum Laienrichter kann jeden treffen. Zumindest jedem über 24-jährigem aus dem österreichischem Wählerverzeichnis. Alle zwei Jahre werden, per Zufallsprinzip, 0,5 Prozent einer Gemeinde (bei 3000 Einwohner, 15 Leute) ausgewählt und beim jeweiligen Landesgericht eingereicht. Diese Liste wird vom zuständigen Richter nochmal durchgemischt und gereiht. Kommt nun ein Verfahren mit Schiedsgericht auf dessen Tisch werden die ersten acht Personen der aufliegenden Liste vorgeladen. Ob man will oder nicht. „Wer nach dem eben beschriebenen Auslosungsverfahren zum Schöffen oder Geschworenen berufen wird, müsse an den festgesetzten Verhandlungstagen pünktlich bei Gericht erscheinen und die ihm von der Verfassung zugedachte richterliche Funktion wahrnehmen“, sagt Dr. Christoph Mayr vom Landesgericht Steyr.

Rechte und Pflichten wie die Echten

Nach der Rechtsklärung und dem abgelegten Eid geht es los. Das Geschworenengericht (bestehend aus den acht Geschworenen und drei Richtern) verschwindet im Hinterzimmer. Ab sofort haben die Geschworenen dieselben Rechte und Pflichten wie der Berufsrichter.  Diese übernehmen von nun an lediglich eine Beraterfunktion gegenüber dem Laien. Mit Hilfe vorgefertigter Ja/Nein –Fragen müssen sie dann über Schuld oder Unschuld des Menschen urteilen. An die Beratung (Alleinarbeit und von der Außenwelt abgeschnitten) schließt sich die Abstimmung. Doch das kann dauern. Im Prozess gegen den Grazer Amokfahrer müssen die Geschworenen in erster Linie über die Zurechnungsfähigkeit von Alen R. entscheiden. Daraus leitet sich ab, ob der 27-Jähriger verurteilt oder eingewiesen wird. Selbst die Experten, die vom Gericht beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen, sind uneinig.


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