Arbeiten bei eisigen Temperaturen: Die Experten der AUVA-Landesstelle Linz empfehlen Vorsichtsmaßnahmen
LINZ. Wer jetzt im Freien oder in ungeheizten Räumen arbeitet, ist einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als bei warmen Temperaturen, denn Arbeiten in kalter Umgebung kann die Leistungsfähigkeit, die motorischen Fertigkeiten und auch die Aufmerksamkeit einschränken. Wenn die Signale des Körpers missachtet werden, können tiefe Temperaturen in letzter Konsequenz zu einer lebensbedrohlichen Unterkühlung führen.

Von Kältearbeitsplätzen spricht man bei Temperaturen von unter zehn Grad Celsius. Man findet sie häufig bei der Herstellung, der Lagerung, dem Transport und dem Verkauf von Nahrungsmitteln, aber auch bei Arbeiten im Freien, so wie jetzt in den Wintermonaten, beispielsweise im Baugewerbe, in Forstbetrieben, in der Landwirtschaft, im Transportgewerbe oder im Tourismus bei Liftbetrieben sowie bei Bergführern oder Schilehrern.
Die Kältebelastung lässt sich an vielen Arbeitsplätzen nicht vermeiden, aber es können Maßnahmen zur Verringerung getroffen werden.
Wichtige Schutzmaßnahmen
- Arbeitsplätze vor Niederschlag und Wind schützen, weil Nässe und Wind die Kältewirkung noch erhöhen können.
- Die Haut ist trocken zu halten und nasse Kleidung rasch zu wechseln.
- Die Kleidung soll keinesfalls einengen, aus mehreren Schichten bestehen, Schutz vor Wind und Regen bieten und Schweiß ableiten.
- Gesicht, Ohren, Hände und Füße durch entsprechende Kleidung schützen.
- Bei Rutschgefahr geeignetes Schuhwerk mit Profilsohlen verwenden.
- Die Pausen nach Möglichkeit in warmer Umgebung verbringen, warme Mahlzeiten und Getränke einnehmen und auf Kaffee, Alkohol und Zigaretten verzichten.
Zeichen des Körpers ernst nehmen
„Wichtig ist es, erste Anzeichen einer Unterkühlung ernst zu nehmen und bei Zittern und Koordinationsschwächen Pausen in warmer Umgebung einzulegen“, rät Gunter Seebacher, Präventionsexperte der AUVA-Landesstelle Linz.
AUVA-Service
- vielfältige Präventionsangebote
- schnelle Rechtsauskünfte, Beratung und Unterstützung nach einem Arbeitsunfall
- Schutz vor Schadensersatzforderungen für Arbeitgeber
- Spitzenbehandlung in eigenen UKH und Reha-Zentren
- Angebote zur beruflichen Rehabilitation und Umschulung
- Leistung von finanziellen Entschädigungen



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