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LINZ. 1,33 Millionen Euro Einnahmen spülte die Lustbarkeitsabgabe im Jahr 2017 in die Kassen den Stadt Linz.

Debütantenbälle sind abgabenbefreit. Foto: Weihbold
Debütantenbälle sind abgabenbefreit. Foto: Weihbold

Der Geschäftsbereich Abgaben und Steuern verbuchte 2017 Lustbarkeitsabgaben in der Höhe von 1,33 Millionen Euro, das sind nur um 33.200 Euro weniger als im Vergleichszeitraum 2016 und um 60.550 Euro mehr als im Jahr 2015. „Die Reform der Lustbarkeitsabgabe, die im Vorjahr durch eine Novelle ergänzt wurde, hat sich eindeutig bewährt. Die Verordnung berücksichtigt die Interessen der Wirtschaftstreibenden und sorgt für deren Entlastung. Trotz der Steuersenkung in Teilbereichen bleiben die städtischen Einnahmen beinahe auf gleichem Niveau“, zeigt sich Vizebürgermeister Detlef Wimmer zufrieden.

Vereinfachtes Regelwerk

Die aktuelle Novelle der Lustbarkeitsabgabeordnung vereinfachte das Regelwerk auf Basis der Erfahrungswerte aus dem Jahr 2016 weiter. Debütantenbälle sowie Themenschifffahrten sind seither abgabenbefreit. Für Tanzveranstaltungen sanken die Abgaben von bisher zwölf auf den normalen Satz von zehn Prozent. Gleichzeitig wurden die monatlichen Abgaben für Wett-Terminals moderat von 150 auf 170 Euro pro Gerät angehoben.

Bei der neuen Verordnung stehen neben der Modernisierung des Regelwerkes vor allem die punktuelle Entlastung für Wirtschaftstreibende, eine einfachere Abwicklung der Abgaben und eine Verbesserung des Vollzugs im Vordergrund.


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