AK verweist auf Experten-Gutachten: "Arbeitszeitgesetz-Novelle widerspricht EU-Recht"
OBERÖSTERREICH. Heftige Kritik an den Änderungen im Arbeitszeitgesetz kommen erneut von Seite der Arbeiterkammer. Die negativen Auswirkungen der Arbeitszeitgesetz-Novelle werden bereits sichtbar, zudem gebe es noch viele Rechtsunsicherheiten, heißt es in einer Aussendung. Ein Gutachten der Professoren Univ.-Prof. Elias Felten von der Universität Linz und Univ.-Prof. Walter J. Pfeil von der Universität Salzburg zeige die Widersprüche zum EU-Recht auf.
Für AK-Präsident Johann Kalliauer eine weitere Bestätigung, dass die Gesetzesänderungen zurückgenommen werden müssen. Seine Forderung: „Das Arbeitsgesetz muss neu gestaltet werden. Dabei müssen die Sozialpartner eingebunden und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden.“
Nicht einmal EU-Mindeststandard sei erfüllt
Auf 78 Seiten widmen sich die Rechtsexperten unter anderem zwei wichtigen Teilaspekten – einerseits der Unionsrechtswidrigkeit einiger Bestimmungen der neuen Gesetze, andererseits den Auswirkungen auf bestehende All-In-Vereinbarungen. Einige Regelungen entsprechen nicht einmal dem EU-Mindeststandard, sondern unterschreiten diesen sogar. In vielen Punkten herrsche Rechtsunsicherheit, viele Fragen würden letztlich Gerichte klären müssen.
Die Gesetzesänderungen würden alle Möglichkeiten, die das EU-Recht biete, um Arbeitnehmer vom Arbeitszeitrecht auszunehmen, nutzen. So waren bisher nur leitende Angestellte mit maßgeblichen Führungsaufgaben vom Arbeitszeitgesetz (AZG) und vom Arbeitsruhegesetz (ARG) ausgenommen. Die neuen gesetzlichen Ausnahme-Bestimmungen gelten nunmehr auch für die „sonstigen Arbeitnehmer“. Ihnen wird dadurch z.B. der Anspruch auf die gesetzliche Überstundenentlohnung abgesprochen. Eine vollständige Ausnahme ist allerdings keine Abweichung und widerspricht klar dem Unionsrecht.
AK gibt Schützenhilfe im Falle eines Rechtsstreites
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach wie vor den bestmöglichen Schutz verdient. Die Bestrebungen, die Arbeitnehmerschutzgesetze auszuhöhlen, gilt es mit allen rechtlichen Mitteln zu bekämpfen“, AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstütze daher auch jede Arbeitnehmer, der die unionsrechtswidrigen Bestimmungen juristisch bekämpfen möchte.
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