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LINZ. Im Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag gibt es ein Zwischen-Urteil: Richter Andreas Pablik hat die Zinswette in erster Instanz für ungültig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Andreas Pablik hat die Zinswette erstinstanzlich für ungültig erklärt. Foto: Weihbold
Richter Andreas Pablik hat die Zinswette erstinstanzlich für ungültig erklärt. Foto: Weihbold

„Richter Andreas Pablik hat die Argumentation unseres Anwaltsteams geteilt. Er hielt fest, dass erstens der Gemeinderat mit diesem Geschäft befasst hätte werden müssen. Und er hielt zweitens fest, das Geschäft nicht zur Optimierung geeignet war. Und deshalb ist der Geschäftsabschluss nicht gültig zustande gekommen, also der Vertrag schlichtweg ungültig“, zeigt sich Bürgermeister Klaus Luger erleichtert. Der Bank steht nun natürlich der Weg in die weiteren Instanzen offen: „Auch, wenn der Richter in unserem Verfahren über eine entscheidende Grundsatzfrage entschieden hat, handelt es sich nur um ein Zwischenurteil. Fragen möglicher Vertrauensschäden stehen auch noch im Raum. Ich bin unserem Anwaltsteam rund um Dr. Gerhard Rothner dankbar für die bisherige, vorerst erfolgreiche Arbeit“, so Bürgermeister Klaus Luger. Das Linzer Stadtoberhaupt zeigt sich vor allem deshalb erleichtert, weil dadurch eine zentrale Argumentation der Linzer Verteidigung zum Durchbruch kam. „Es ist ein Etappenerfolg, ein sehr wichtiger noch dazu, der Rechtsstreit wird jedoch mit Sicherheit weiter gehen“, blickt Luger in die Zukunft. 

„Es ist erfreulich, dass sich die Rechtsmeinung der Stadt durchgesetzt hat. Ich hoffe zum Wohle der Stadt, dass dieses Urteil im Instanzenzug hält“, kommentiert Grünen-Stadträtin Eva Schobesberger die jüngsten Entwicklungen.    

Große Erleichterung herrsche in Linz angesichts des nunmehr vorliegenden SWAP-Zwischenurteils, betont auch der freiheitliche Vizebürgermeister Markus Hein: „Wenn auch nur vorläufig, wurde doch erstinstanzlich klargestellt, dass dieses Geschäft nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Die freiheitliche Position – nicht auf die bisherigen Vergleichsangebote einzugehen – wurde damit voll bestätigt. Für die ohnehin stark finanzbelastete Stadt Linz wird mit dieser Entscheidung ein erstes Aufatmen möglich. Das SWAP-Geschäft und dessen Folgen sollten allen politischen Verantwortlichen in Erinnerung bleiben. Es ist die Pflicht eines jeden Politikers, sorgsam mit öffentlichen Geldern umzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch im Instanzenweg hält.“

Beim Swap-Prozess handelt es sich um einen Rechtsstreit in Höhe von rund 500 Millionen Euro zwischen der Stadt Linz und der Bawag. Das Verfahren zieht sich seit 2013 hin. 


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