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Weitere Erleichterungen für die Gastronomie

Jürgen Affenzeller, 24.05.2020 16:52

OÖ. Wenige Tage nach der Öffnung der Gastronomie gab es eine Präzisierung der Lockerungsverordnung. So darf man darf nun – mit Mindestabstand – auch an der Theke konsumieren, mit einigen Einschränkungen.

Die Gastronomie öffnete am 15. Mai ihre Pforten. Foto: Weihbold
Die Gastronomie öffnete am 15. Mai ihre Pforten. Foto: Weihbold

Die neue Verordnung sieht vor, dass Speisen und Getränke nicht in „unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle“ konsumiert werden dürfen. Gemeint sind die Theke, eine etwaige Durchreiche oder auch der Nahbereich einer Kaffeemaschine.

Maske nur noch beim Betreten des Lokals

Beim Gang zur Toilette müssen Gäste keine Maske mehr tragen, auch nicht im Gastgarten. Beim Eintreten in ein Lokal muss die Maske weiter getragen werden, beim Verlassen des Lokals jedoch nicht mehr.


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