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LINZ. Stadtplanerisch ist in Linz derzeit einiges am Köcheln: So sorgen zwei Bauprojekte für Aufregung und ein neues Modell soll Wohnraum leistbar halten.

Platz und Grünraum bleiben in Linz umkämpfte Güter. (Foto: Stadt Linz)
Platz und Grünraum bleiben in Linz umkämpfte Güter. (Foto: Stadt Linz)

Die Stadtbevölkerung ist auf 208.000 Personen angestiegen und wird in den kommenden Jahren noch wachsen. Dies wird auch stadtplanerisch zu Herausforderungen führen. Zum einen ist es wichtig, die Grünzonen in und um die Stadt zu bewahren. Um dies umzusetzen, ist eine Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten wichtig. Zudem sollen künftig auch Geschäftsbauten nicht mehr einstöckig gebaut werden.

Linzer Politiker gegen Projekt am Pöstlingberg

„Das ist nicht nachhaltig“, so Infrastrukturstadtrat Markus Hein. Ein Projekt, das in letzter Zeit diesbezüglich für Aufregung sorgte, ist der Neubau eines Spar-Markts am Pöstlingberg. Sowohl Hein als auch Bürgermeister Kaus Luger sprechen sich ausdrücklich gegen dieses Projekt aus. „Ich glaube nicht, dass der Spar dort zur Nahversorgung dient“, so Hein. „Hier will man die Pendler abgreifen.“ Allerdings sind der Linzer Politik bei dem Projekt die Hände gebunden: Der Supermarkt soll auf Gramastettner Gemeindegebiet entstehen. Mit den Verantwortlichen auf Gramastettner Seite habe man bereits öfters gesprochen.

Bürgerinitiative klagt

Anders sieht die Situation auf dem Froschberg aus. Dort sorgt derzeit ebenfalls ein Bauprojekt für Aufregung. Die Firma KPMF will ihren Firmensitz um einen Zubau erweitern. Dagegen hat sich eine Bürgerinitiative formiert. Diese fürchtet eine Zerstörung des altgewachsenen Baumbestandes – ähnlich dem Domviertel – und einen Verlust von Grünraum. „Es kann sein, dass einzelne Bäume weg müssen, aber da wird es wieder Ersatzbepflanzung geben. Ein Großteil der Bepflanzung und Bäume wird unverändert bleiben“, versichert KPMG-Geschäftsführer Ernst Pichler hinsichtlich des Baumbestandes. Die Situation im Domviertel und jene am Froschberg seien nicht vergleichbar, kontern Hein und Luger. „Da werden Äpfel mit Birnen und Zwetschgen verglichen. Wir haben uns das bei der KPMG genau angeschaut. Das ist fachlich absolut vertretbar.“ So gäbe es auf dem Froschberg wesentlich mehr Grünflächen, sodass die Bebauung machbar sei. Die Bürgerinitiative sieht dies anders und wird eine verfassungsrechtliche Klage einbringen.

Neues Modell soll sozialen Wohnbau forcieren

Doch nicht nur die Erhaltung der Grünzüge stellt eine Herausforderung dar. Auch die Leistbarkeit des Wohnraums ist ein Thema. Etwa 60 Prozent der mehr als 50.000 Wohnungssuchenden in Oberösterreich möchten nach Linz ziehen, davon 10.000 aus Dringlichkeitsgründen. Ein „Linzer Modell zur Forcierung des förderbaren Wohnbaus“ soll in der Landeshauptstadt Abhilfe schaffen und nun auch auf kommunaler Ebene in einem Gemeinderatsbeschluss verankert werden. Bei stadteigenen Liegenschaften soll künftig vor einer Veräußerung an Wohnbauträger ein Mindestmaß von 50 Prozent an förderbaren mehrgeschossigen Wohnbauten vorausgesetzt werden. Bei Flächen, die im Eigentum Privater stehen, soll künftig im Rahmen von Raumordnungsverträgen die Umsetzung einer Bruttogeschossfläche von mindestens 5.000 Quadratmetern für Wohnbauzwecke vereinbart werden. Mindestens ein Drittel der Wohnungen soll gefördert sein. Auch bei Nachverdichtungen bei mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 3.000 Quadratmetern soll ein Drittel die Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllen. „Das war bisher rechtlich nicht möglich“, so Luger. „In Linz war es bisher sehr schwer, das junge Wohnen umzusetzen“, so Hein. Diese Regelung soll es nun auch einfacher machen, die kleinen, geförderten Erstwohnungen umzusetzen.


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Carl Kandinsky
Carl Kandinsky
28.06.2020 09:48

Mindest-Geschoßanzahl als Voraussetzung für Wohnbauförderung

Dass Österreich seit Jahren Europameister im Bodenverbrauch ist, zerstört langfristig die Lebensgrundlagen und muss daher auf mehreren Ebenen auch mit Adaptierung der Voraussetzungen für Wohnbauförderungen viel konsequenter als bisher bekämpft werden: [A] Wohnbauförderung der Länder an Mindest-Geschoßanzahl koppeln: Klimaschutz ist in der Raumordnung und -planung gesetzlich zu verankern, integrative Strategien zum Klimaschutz sind zu entwickeln und umzusetzen. Verkehrs-, Energie- und Raumplanung sind unter dem Aspekt einer energieeffizienten Siedlungsentwicklung im Sinne der Energieraumplanung aufeinander abzustimmen. [2] Wohnbauförderung soll nur mehr für Wohnungen in Gebäuden mit mindestens 10 Geschoßen oder mindestens 5 Geschoßen UND einem Supermarkt oder sonstigen Geschäftsflächen gewährt werden. Für Gebäude auf Grundstücken, welche in den letzten 30 Jahren von Grünland in Bauland umgewidmet wurden, soll es keine Wohnbauförderung mehr geben. [B] Keine Genehmigung neuer Supermärkte in neuen Gebäuden mit weniger als 5 Geschoßen Der Bau neuer Supermärkte darf zukünftig nur mehr entweder in bereits vorhandenen Gebäuden oder in neu errichteten Gebäuden mit mindestens 5 Geschoßen genehmigt werden. Dabei ist mindestens 1 Geschoß über oder unter dem Supermarkt als Kfz-Parkfläche eine Genehmigungsvoraussetzung. Neue Supermärkte auf vorher nicht verbauten Flächen dürfen nicht mehr mit Parkflächen auf nur einer Ebene ohne Gebäudenutzung darüber oder darunter genehmigt werden. [C] Zweidrittel-Mehrheit im Gemeinderat für Umwidmungen: Vorbild für Linz zur Vermeidung enormer Stadt-Hitze im Sommer sollte die Stadt Salzburg sein, wo für die Umwidmung besonders wertvoller Grünflächen eine Zweidrittel-Mehrheit im Gemeinderat notwendig ist. [1] Zum Vergleich: in Linz ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Durch eine entsprechende Änderung kann sichergestellt werden, dass aktuell die jeweils regierende Rathauskoalition nicht sämtliche heiklen Umwidmungen im Alleingang beschließen kann. Der Schutz unserer Grünanlagen würde dadurch deutlich gestärkt werden. Betreffen Umwidmungen mehrere Gemeinden, so müssten Lösungen gefunden werden, bei welchen sich diese Zweidrittel-Mehrheit in den Gemeinderäten aller betroffenen Gemeinden finden muss, um Umwidmungen von Grünland in Bauland durchzubringen.[1] [D] Umwidmungsgewinne müssen zu 100% einem staatlichen ÖKO-Fonds zugeführt werden: Neuversiegelung von Boden ist zu verteuern, der Zufluss von Umwidmungsgewinnen an Grundbesitzer muss völlig gestoppt werden: Eine besonders wichtige Maßnahme nach Auffassung des deutschen Umweltbundesamtes ist eine Reform der Grunderwerbsteuer mit dem Ziel, den Immobilienhandel im Gebäudebestand zu entlasten und den Handel mit neuem Bauland sowie die Neuversiegelung von Boden zu verteuern.[1] In Ländern, in welchen wie in Österreich Umwidmungsgewinne dem bisherigen Grundstücksbesitzer in voller Höhe zufließen anstatt einem staatlichen Öko-Fonds, dessen Zuflüsse zweckgewidmet nur für die Rückwidmung von Bauland in Grünland verwendet werden dürfen, bestehen enorm hohe Anreize, dass die umweltschädigende Bodenversiegelung weiter in viel zu hohem Ausmaß fortschreitet.[1] [1] https://www.linzwiki.at/wiki/Bodenversiegelung/ [2] http://nhp.referata.com/wiki/Wachstumsbegrenzung#Bodenversiegelung


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