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WIEN/OÖ. Am 1. Juli tritt die coronabedingt beschlossene Senkung der Umsatzsteuer in Kraft. In einer Sondersitzung des Nationalrates beschlossen und gleichzeitig ausgeweitet wurde die temporäre Mehrwertsteuersenkung am 30. Juni. Die Senkung zur Unterstützung in der Corona-Krise gilt etwa nun nicht mehr nur für die Gastro, sondern auch für Hotellerie und Nahversorger wie Bäckereien.

Die Mehrwertsteuersenkung wurde unter anderem auf Nächtigungen in der Hotellerie ausgeweitet. (Foto: Dragon Images/Shutterstock.com)

Mitte Juni wurde schon die Senkung der Umsatzsteuer auf alle Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie für Eintrittskarten vereinbart: Konkret bei Speisen, bei alkoholischen und alkoholfreien Getränken, bei Eintrittskarten, bei Büchern, Zeitungen oder Kunstwerke einheitlich auf fünf Prozent. Die Maßnahmen sind bis Jahresende befristet.

Nun wurde sie auf weitere Bereiche erweitert. Der Anwendungsbereich wurde auch auf die Beherbergung bzw. Nächtigungen, auf andere gewerbliche Gastronomietätigkeiten, etwa von Fleischern, Bäckern oder Buschenschanken, sowie für SchaustellerInnen und E-Publikationen ausgedehnt.

Landesrat Achleitner erfreut

„Ab morgen, 1. Juli, tritt eine umfassende Senkung der Umsatzsteuer in Kraft, die nun nicht nur die Gastronomie, sondern auch die Beherbergungsbetriebe, Fleischer, Bäcker und Konditoren sowie die Freizeitwirtschaft entlastet. Damit werden jene Branchen gestärkt, die von der Corona-Krise besonders stark getroffen worden sind“, zeigt sich Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner erfreut.

Bei Nächtigungen und Logis kommt ebenfalls eine Senkung von 10 auf 5 Prozent, und zwar sowohl bei der gewerblichen Beherbergung als auch für Privatzimmervermietungen und die Überlassung von Ferienwohnungen. Für den Besuch von Zirkusveranstaltungen sowie für Schaustellungen gibt es eine Umsatzsteuersenkung von 13 auf fünf Prozent“, betont Achleitner. „Eine wichtige Unterstützung für die Nahversorgung ist auch die Erweiterung der Steuersenkung auf Fleischer, Bäcker und Konditoren, wenn sie Speisen und Getränke verabreichen.“


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